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Arbeitgeber E-Zigarette im Büro nur bedingt erlaubt

E-Ziagretten sind auf Arbeit theoretisch erlaubt, dennoch hat der Arbeitgeber das letzte Wort.

08.05.2018, 23:01

Hamburg (dpa) l E-Zigaretten sind keine echten Zigaretten und fallen damit nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Berufstätige können die Geräte also theoretisch im Job nutzen. Und Arbeitgeber können das verbieten, müssen es aber nicht. Bevor E-Raucher loslegen, sollten sie ihre Kollegen aber trotzdem um Erlaubnis fragen. Denn Geruch und Dunst der E-Zigaretten können durchaus intensiv und damit störend für andere sein.