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Minijob Einfach und legal zur Haushaltshilfe

Die Beschäftigung von Haushaltshilfen boomt. Die meisten arbeiten aber schwarz. Dabei ist die Anmeldung bei der Minijojbzentrale einfach.

01.08.2016, 23:01

Berlin (AFP) l Einkaufen, Babysitten, Putzen, Bügeln und Staubsaugen: Viele lassen sich bei der Hausarbeit helfen. Meist werden Haushaltshilfen allerdings schwarz beschäftigt. Dabei ist der Aufwand gering, sie ordentlich anzumelden.

Wo können Haushaltshilfen angemeldet werden?

Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner. Sie beantwortet Fragen zum Thema Minijob und übernimmt die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens. Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt sie auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Mit dem sogenannten Haushaltsscheck - er umfasst eine DIN-A4-Seite und kann binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular kann telefonisch bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer 0355 - 2902 70799 angefordert oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden. Der Vordruck muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben und an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisch. Mit dem Haushaltsscheck kann die Haushaltshilfe auch wieder abgemeldet werden.

Welche Abgaben werden fällig?

Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden jeweils fünf Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, geringfügige Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeber-Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,9 Prozent des Arbeitsentgelts.

Wie viel teurer ist eine legal beschäftigte Putzfrau?

Das lässt sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale oder mit dem Taschenrechner leicht ausrechnen.

Verdient die Haushaltshilfe bei einer geringfügigen Beschäftigung maximal mögliche 450 Euro im Monat, kostet sie zuzüglich aller Abgaben monatlich 517,05 Euro - also 67,05 Euro mehr als in Schwarzarbeit. Von dieser Summe können steuerzahlende Arbeitgeber 42,50 Euro beim Fiskus geltend machen.

Übrig bleibt also ein Mehrbetrag von 24,55 Euro im Monat. Bekommt die Putzfrau 300 Euro im Monat, sind es für den Arbeitgeber 344,70 Euro - und nach Abzug der 42,50 Euro letztlich nur 2,20 Euro im Monat mehr als in Schwarzarbeit.

Welche Vorteile bringt die Anmeldung einer Haushaltshilfe?

Zu allererst: Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldbußen von bis zu 5000 Euro. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgeber durch die Unfallversicherung zudem bei Arbeitsunfällen abgesichert, etwa wenn die Haushaltshilfe von der Leiter fällt. Wer Steuern zahlt, kann darüber hinaus bis zu 20 Prozent der gesamten Ausgaben für die private Haushaltshilfe von der Steuerschuld abziehen - maximal werden 510 Euro im Jahr berücksichtigt.

Welche Vorteile haben Haushaltshilfen von einer Anmeldung als Minijobber?

Minijobber in Privathaushalten bekommen brutto für netto und erlangen einen Urlaubsanspruch. Außerdem profitieren sie von einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und erwerben anteilige Rentenansprüche, die sie aufstocken können.