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Pflege eines Menschen mit Behinderung Sozialagentur übernimmt Betreuungskosten

Von Gudrun Oelze 08.11.2010, 04:17

Die Eheleute Gruber in Tangerhütte pflegen in ihrem Haushalt ihren behinderten Sohn. Tagsüber wird der junge Mann am Wohnort in einer Fördergruppe der Lebenshilfe betreut, die im Sommer drei Wochen wegen Urlaubs geschlossen blieb.

Die Eltern suchten für diesen Zeitraum eine geeignete Pflegeeinrichtung für ihren Sohn, wo er zehn Tage bleiben sollte, damit sie selbst nach Jahren endlich einmal einen kurzen Urlaub machen konnten.

Ein solches Heim fanden sie schließlich in Wolmirstedt im Landkreis Börde und sprachen dies mit der Krankenkasse ab. Die Kasse übernahm im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten der Unterkunft, gleichzeitig wurde das Pflegegeld entsprechend gekürzt.

Für die Betreuung des jungen Mannes mit Behinderung in dem Wolmirstedter Tageszentrum allerdings stellte die Einrichtung ihm täglich rund 53 Euro in Rechnung, die er aus eigener Tasche bezahlen sollte.

"Wie soll er das machen, wenn er nur Grundsicherung bezieht?", fragten seine Eltern beim Sozialamt.

Einrichtung bot keine Ausweichmöglichkeit

Das komme dafür nicht auf, da es ja schon die Kosten für die Fördergruppe in Tangerhütte übernehme, wurde ihnen mitgeteilt. Die aber hatte im fraglichen Zeitraum geschlossen und keine Ausweichmöglichkeit angeboten, gab Familie Gruber zu bedenken.

Beim Landkreisamt in Stendal wurde der Sachverhalt auf Nachfrage der Redaktion Leseranwalt dann noch einmal überprüft und "der Antrag der Familie Gruber nunmehr abschließend bearbeitet", so lautete die Information aus der Altmarkstadt.

Ergebnis: "Die Familie erhält die beantragte Leistung. Die Zahlung erfolgt durch die Sozialagentur Sachsen-Anhalt."