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Jobvermittlung Zuschuss für Fahrtkosten wurde doch gewährt

Von Gudrun Oelze 06.12.2010, 04:19

Seit Mitte November hat Andreas Klein wieder einen Job, vermittelt über eine Zeitarbeitsfirma. Die rief den Mann aus Weferlingen im Landkreis Börde vor kurzem an. Noch am gleichen Abend könne er mit einer Nachtschicht in Oebisfelde beginnen, vorher müsse er aber zur Arbeitsschutzbelehrung und Einweisung vorbeikommen, hieß es.

Froh, der Arbeitslosigkeit zu entkommen, erledigte Andreas Klein im Laufe des 15. November alles Nötige für den Arbeitsbeginn und fuhr zu später Stunde ins 20 Kilometer entfernte Oebisfelde zur Nachtschicht.

Dass er sich solche Fahrten nach dem ALG-Bezug und bei doch recht bescheidenem Lohn eigentlich gar nicht leisten könne, hatte er vorher schon bei der Arge vorgebracht. Deshalb könnten ja Zuschüsse zu den Fahrtkosten beantragt werden, machte man ihm damals Mut.

Das wollte Andreas Klein nun auch. Er rief am Tag nach seiner ersten Schicht beim Jobcenter in Haldensleben an und informierte über die Arbeitsaufnahme. Die Möglichkeit auf einen Fahrtkostenzuschuss habe er nun aber verwirkt, da er sich nicht vor Beginn der Beschäftigung gemeldet habe, hieß es da auf einmal. Wegen dieser Auskunft des Jobcenters stellte Andreas Klein dann gar keinen Antrag, wandte sich jedoch hilfesuchend in dieser Angelegenheit an die Redaktion Leseranwalt.

Tatsächlich müssen unterstützende Eingliederungsleistungen vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Das aber war in diesem Fall zeitlich ja gar nicht möglich, gaben wir gegenüber dem Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Börde zu bedenken.

Sollte es nicht doch möglich sein, hier trotz der verspäteten, vom Kunden aber nicht verschuldeten Meldung der Arbeitsaufnahme einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren? Die Sache wurde insofern schnell erledigt, dass man Andreas Klein sofort einen entsprechenden Antrag übersandte. Die verspätete Antragstellung gehe nicht zu seinen Lasten, versicherte der stellvertretende Geschäftsführer Rüdiger Mages.