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Anschließen und Unterbringung in geschlossenem Gebäude wurde nachgewiesen Gestohlenes Fahrrad war versichert

Von Gudrun Oelze 05.01.2015, 01:20

Weil einer Frau aus Burg nach dem Diebstahl ihres Fahrrades von der Versicherungsgesellschaft die Entschädigung verweigert wurde, wandte sie sich an den Leser-Obmann.

Eine Tordurchfahrt in der Burger Gorkistraße wird ihrer eigentlichen Bestimmung nicht mehr gerecht, denn vierrädrige Fahrzeuge fahren nicht mehr hindurch. Den Raum hinter der großen Pforte, von der Straße aus nicht sichtbar, nutzen die Bewohner als Abstellplatz für gelbe Tonnen und für Fahrräder. Auch das von Christa Jericho stand dort, gesichert mit einem Spiralschloss. Zudem hatte sie es - dem Rat der Kripo folgend - nach dem Kauf von der Polizei codieren lassen.

Diebe schreckte dies nicht ab, im November stand ihr Fahrrad nicht mehr auf dem "Parkplatz" unter der stets verschlossenen Tordurchfahrt und blieb spurlos verschwunden. Die Besitzerin erstattete Anzeige bei der Polizei und meldete den Diebstahl der Versicherung. "Wir hatten die Hoffnung, mit der Hausratversicherung aus DDR-Zeiten auch gegen Fahrraddiebstahl versichert zu sein", schrieb Christa Jericho dem Leser-Obmann.

Doch diese Hoffnung erwies sich zunächst als unbegründet. Zwar seien durch ihren Vertrag Schäden durch Fahrraddiebstahl versichert, wurde ihr mitgeteilt, doch müssten die Räder auch nachts in einem geschlossenen Gebäude oder Raum untergebracht und außerdem durch ein Schloss gesichert sein. Da das Fahrrad der Burgerin aber mehrere Tage nicht in einem verschlossenen Gebäude/Raum gestanden habe, könne leider auch keine Entschädigung gewährt werden.

Fotos als Beleg für ordnungsgemäßes "Parken"

Enttäuscht wandte sich Christa Jericho an den Leser-Obmann. Hätten wir wissentlich eine Falschaussage getätigt, wäre die Erstattung wohl kein Problem gewesen, meinte sie. "Da wir aber weiterhin zu den ehrlichen Bürgern zählen wollen, werden wir nun bestraft", schrieb sie und bat um Hilfe.

Da das Tor zu ihrem Wohnblock in der Gorkistraße immer verschlossen und die Durchfahrt nur für die Mieter mit Schlüssel zugänglich ist, müsste dies doch die Kriterien des Versicherungsvertrages erfüllen, gaben wir gegenüber der Versicherung zu bedenken und sandten uns von Frau Jericho übermittelte Fotos als Beleg zu. "Dass in diesem Fall ein abschließbares Tor vorhanden ist, war uns nicht bekannt und ist leider auch nicht aus dem Polizeibericht hervorgegangen", reagierte die Versicherung. "Hier hätten wir näher bei Frau Jericho nachfragen müssen und bitten sie um Entschuldigung für das Versehen", so die Nachricht aus der Verwaltung in Berlin. Dort war man nun davon überzeugt: "Unter diesen Umständen ist der Fahrraddiebstahl versichert."

Ohne Kaufunterlagen wird nur Pauschbetrag erstattet

In Burg indes bedurfte es noch einiger Zeit, ehe die zuständige Generalvertretung die Schadensregulierung in die Wege leitete. Da Christa Jericho keine Unterlagen vom Kauf des Fahrrades mehr hat, wird sie wohl nur einen Pauschbetrag bekommen. Auch die Polizei konnte ihr nicht mit weiteren Angaben zum gestohlenen, aber codierten Fahrrad helfen, obwohl durch die im Zentralcomputer erfassten Daten Rahmennummer und anderes ermittelbar sein sollten. "Aber der betreffende Bearbeiter ist leider nicht mehr im Amt", erfuhr Christa Jericho, die nun den Sinn der Fahrrad-Codierungen bezweifelt. Auch wenn sie ohne Quittung über den Kauf ihres Rades nur einen Pauschbetrag erhalte - "immerhin besser als gar nichts", meinte sie.