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Fall 2: Reha-Maßnahme Übergangsgeld verzögerte sich

30.05.2011, 04:37

Nach einer stationären Behandlung sollte sich die gesundheitliche Situation von Birgitt Soltmann durch eine Reha-Maßnahme weiter verbessern. Doch ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung war ausgelaufen, das Übergangsgeld bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Darauf wartete die Magdeburgerin eine ganze Weile.

Man sei unterbesetzt, sagte man ihr auf Nachfrage. Ihren Vermieter interessiere das aber nicht, der wolle pünktlich die Miete haben, ärgerte sich die Versicherte über die lange Bearbeitungszeit. Warum dauert dies so eine Weile und wer hat überhaupt Anspruch auf Übergangsgeld?

Antwort auf diese Fragen kam von der Deutschen Rentenversicherung Bund aus Berlin. Das Übergangsgeld diene der wirtschaftlichen Absicherung von Versicherten während einer Leistung zur Rehabilitation. Anspruch hätten rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/innen, wenn während einer medizinischen Leistung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr bestehe.

Berechnungsgrundlage sei das Arbeitsentgelt im Kalendermonat vor der Rehabilitation, welches sich der Versicherte vom Arbeitgeber bescheinigen lassen und vorlegen müsse. War der Versicherte vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme krank geschrieben, werde die Höhe des Lohnes oder Gehaltes aus dem letzten Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung des Übergangsgeldes benötigt. Es tritt dann ab dem ersten Tag der Rehabilitation an die Stelle des Krankengeldes.

"Wir wollen sicherstellen, dass die Versicherten auch während der Reha-Maßnahme finanziell abgesichert sind. Es ist daher stets unser Bestreben, das Übergangsgeld nach Eingang der Berechnungsunterlagen (Arbeitgeberbescheinigung) und der Aufnahmebestätigung der Reha-Einrichtung unverzüglich zu berechnen", versichert Behördensprecher Walter Glanz.

Die Anweisung erfolge bei Krankengeldbeziehern sofort, für die gesamte im Bewilligungsbescheid ausgewiesene Dauer. Dauere eine Reha länger als vier Wochen, werde das Übergangsgeld monatlich gezahlt, bei nur kurzzeitigen Leistungen dagegen am Ende der Rehabilitation.

"Soweit es im Einzelfall zu Verzögerungen kommt, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, prüfen wir auf Wunsch des Versicherten auch die Möglichkeit der Zahlung eines Vorschusses."

Das geschah im Fall von Birgitt Soltmann. Ihr hatte die Rentenversicherung eine ganztägige ambulante Reha bewilligt, die im Rahmen einer Anschluss-Heilbehandlung durchgeführt wurde. Währenddessen erhielt sie kurzzeitig noch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach bestand Anspruch auf Übergangsgeld. "Leider hat sich die Prüfung und Auszahlung des Übergangsgeldes verzögert. Das bedauern wir und werden sicherstellen, dass die nächsten Übergangsgeldzahlungen rechtzeitig angewiesen werden", versicherte der Behördensprecher.

(goe)