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Freistellung von einer Weiterbildung Wegen Trauerfeier bei Kurs gefehlt – Jobcenter nimmt Sanktion zurück

Von Gudrun Oelze 10.05.2010, 05:19

Weil sie unentschuldigt bei einer Weiterbildung gefehlt haben soll, wurde Lydia Hahn für drei Monate komplett das ALG II gestrichen. Die junge Frau aus Magdeburg hatte Ende vergangenen Jahres einen Trauerfall in der Familie. Sie entschuldigte sich deshalb telefonisch in der Schule, an der sie im November und Dezember 2009 an einer Maßnahme "Englisch im Dienstleistungsbereich" teilnahm.

Gegenüber dem Jobcenter meldete der Bildungsträger jedoch ein unentschuldigtes Fehlen. "Daraufhin habe ich eine Kürzung von 100 Prozent erhalten", schrieb Lydia Hahn. Auch einen Lebensmittelgutschein habe man ihr verwehrt, da sie ja in einem 165-Euro- Minijob arbeiten gehe.

Ist die Streichung der ALG-II-Regelleistung wegen Teilnahme an einer Trauerfeier eine wirklich vertretbare Sanktion?, wollten wir vom Jobcenter Magdeburg wissen.

Der Bildungsträger habe die SGB-II-Behörde über unentschuldigtes Fehlen der Kundin informiert. Sie selbst habe bei einem persönlichen Gespräch Anfang dieses Jahres im Jobcenter nicht nachweisen können, dass sie Freistellungen aufgrund eines Todesfalles in der Familie und damit zusammenhängender Behördengänge in der Schule beantragt und bewilligt bekam.

So ergaben sich "zu diesem Zeitpunkt keine wichtigen Gründe, die das Fernbleiben von der Maßnahme begründet hätten. Frau Hahn wurde daraufhin wegen der Pflichtverletzung für den Zeitraum 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 sanktioniert", heißt es in der Stellungnahme des Jobcenters auf Anfrage der Redaktion Leseranwalt.

Der Sanktionsbescheid wurde nun jedoch noch einmal überprüft und dabei festgestellt, "dass aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sanktionierung trotz fehlender Nachweise unverhältnismäßig hart erscheint".

Die Sanktion wurde also zurückgenommen und Lydia Hahn die gestrichene Regelleistung nachgezahlt. "Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns auf diesem Weg bei Frau Hahn in aller Form entschuldigen", so das Jobcenter.