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Bausparen bei ALG II Zinsen werden Kundin nicht angerechnet

Von Gudrun Oelze 08.02.2010, 05:18

"Muss ich wirklich meinen Bausparvertrag kündigen, um an die Zinsen zu kommen?", fragte Renate Haupt aus Magdeburg, als das Jobcenter sie aufforderte, angeblich zu Unrecht bezogenes Arbeitslosengeld II in Höhe von knapp 93 Euro zu erstatten.

Bei dieser Summe bezog sich die SGB-II-Behörde auf Zinsen sowie einen Bonus aus einem Bausparvertrag der Kundin, die laut amtlichem Schreiben diese Überzahlung auch selbst verursacht habe, da sie eine für den Leistungsanspruch "erhebliche Änderung" verspätet anzeigte.

Bei Bausparverträgen ist es ja wohl häufig so, dass Zinsen gleich dem Bausparbetrag gutgeschrieben werden, ohne dem Sparer vor Ablauf der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stehen, meinten wir.

Bei der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit fragten wir nach, ob auch in solchen Fällen die Zinsen für den ALG-II-Anspruch zwingend als Einkommen anzurechnen sind.

Um Zinsen als Einkommen zu berücksichtigen, müssen sie natürlich "als bereites Einkommen zur Verfügung stehen", so die Auskunft aus Halle.

Allerdings komme es dabei nicht auf den Willen des Kunden an, ob er sich die Zinsen auszahlen lässt oder nicht, sondern auf die exakte und auch üblicherweise generelle Vertragsgestaltung. Hat der Kunde aber die Wahl, ob die Zinsen ausgezahlt oder weiter zur Kapitalbildung genutzt werden, sehe der Sachverhalt anders aus.

Im Fall von Renate Haupt hat das Jobcenter Magdeburg nach unserer Intervention die Angelegenheit erneut geprüft. Es wurden Unterlagen des Bausparunternehmens angefordert, die belegen, dass über die Zinsen nicht verfügt werden kann.

Ergebnis dieser Überprüfung: offizielle Rücknahme des Aufhebungs- und Erstattungsbescheides. An diesem nun positiven Bescheid der Jobcenter Arbeitsgemeinschaft Magdeburg ärgerte Renate Haupt bloß, "dass man zuerst behandelt wird wie ein Schwerverbrecher und dann kein Wort der Entschuldigung erhält".