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Wenn sich Hartz-IV-Empfänger selbständig machen Arge zahlt Miete für Existenzgründerin nach

08.02.2010, 05:18

Als gelernte Mediengestalterin der Digital- und Printmedien fand eine Magdeburgerin keine Festanstellung und wagte im August 2009 den Schritt in die Selbständigkeit.

Das Jobcenter Magdeburg gewährte dieser ALG-II-Kundin als Zuschuss für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit monatlich 179 Euro Einstiegsgeld. Ein willkommener Zuschuss für die Existenzgründerin, den sie zu Werbezwecken einsetzen wollte.

Daraus wurde aber vorerst nichts, weil das Jobcenter in diesem Fall auf einmal nicht mehr die Kosten der Unterkunft und Heizung übernahm. Die wurden ab September vergangenen Jahres ersatzlos gestrichen mit der Begründung, dass die Kundin diese wegen der gewerblichen Nutzung ihres Zimmers ja bei der Steuererklärung absetzen könne.

Da irrte die SGB-II-Behörde offenbar. Denn die Mediengestalterin bewohnt in einer Wohngemeinschaft einen einzigen Raum, in dem sie lebt, schläft – und eben auch arbeitet.

Sie nutzt dieses Zimmer zwar auch gewerblich, kann es aber nicht von der Steuer absetzen, da keine räumliche Trennung zwischen Privat- und Arbeitsraum möglich ist.

Im Übrigen bedeutet "Absetzen von der Steuer" ja keinesfalls, dass das Finanzamt für einen gewerblich genutzten Raum die Miete übernimmt.

Sie kann nur als Kostenposition bei den Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was dann zu einer geringeren Steuerbelastung führen kann, gaben wir beim Jobcenter Magdeburg im Interesse der Existenzgründerin zu bedenken.

Kurz darauf kam von ihr eine Mail: "Ich möchte mich herzlich bedanken. Die Arge hat nun reagiert und eingesehen, dass es so nicht geht. Ich bekomme eine Nachzahlung der Mieten und kann somit meine eigene Werbung endlich in die Hand nehmen." (goe)