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Unterstützung für Lehrlinge BAB auch bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes?

30.11.2009, 07:25

Auf dem Weg ins eigene Berufsleben müssen viele Jugendliche erstmals eine eigene Wohnung am Ort des Ausbildungsbetriebes beziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dafür finanzielle Unterstützung vom Staat. Die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, die anhand der einzureichenden Unterlagen prüft, ob ein Anspruch auf BAB besteht.

Dem Antrag eines jungen Mannes aus dem Bördekreis auf Berufsausbildungsbeihilfe wurde zugestimmt. Kann er weiter mit der Unterstützung rechnen, obwohl er jetzt am gleichen Ort den Ausbildungsbetrieb wechseln musste, wollte er wissen. Im Prinzip ist das möglich, so Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Magdeburg. "Berufsausbildungsbeihilfe kann bei einem nahtlosen Wechsel der Ausbildung weiter gewährt werden." Voraussetzung sei jedoch, dass die Agentur für Arbeit über den Wechsel informiert ist, nochmals neue Unterlagen eingereicht und die Anspruchsvoraussetzungen er neut geprüft werden. Bei einer zweiten Ausbildung müsse nämlich wie beim ersten Mal ein Antrag auf BAB gestellt werden. Generell jedoch sei die Art und Weise, wie ein Jugendlicher seine Ausbildung beendet, ob er die Prüfungen erfolgreich oder nicht besteht, "keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von BAB und wird auch nicht geprüft". (goe)