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Nachprüfung Wenn die Abschlussprüfung wegen Krankheit versäumt wurde ...

Von Gudrun Oelze 30.11.2009, 07:20

Nach dreijähriger Ausbildung zur Physiotherapeutin an einer Privatschule in Schönebeck hat eine junge Frau noch immer kein Abschlusszeugnis. An einer der letzten Prüfungen im Sommer konnte sie nicht teilnehmen, weil sie erkrankt war. Auf den Termin zur Nachprüfung wartet sie seit nunmehr drei Monaten – mit der Konsequenz, ohne Abschlusszeugnis auf dem Arbeitsmarkt keine Chance zu haben.

Gibt es denn keine Regelungen, in welchem Zeitraum ein zum regulären Termin erkrankter Schüler eine Abschlussprüfung nachholen kann bzw. muss?, wollten wir vom Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e. V. wissen. Geschäftsführer Jürgen Banse kennt keine. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten sehe lediglich vor, dass eine "Wiederholungsprüfung", also eine nach nicht bestandener Erstprüfung, spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein muss.

"Generell verstehen sich Schulen in freier Trägerschaft auch als Bildungsdienstleister", so der Landesgeschäfts führer des Privatschulverbandes. Als solche hätten sie ein hohes Interesse daran, immer Lösungen im Sinne ihrer Schüler/innen zu finden. Bei derartigen Prüfungen seien al lerdings häufig organisatorische Fragen zu beachten, wenn beispielsweise die Prüfer nicht direkt beim Schulträger angestellt sind (z. B. Lehrkräfte von staatlichen Schulen oder Honorardozenten) und die Termine mit ihnen langfristig abgestimmt werden müssen. Daher sei man auch darum bemüht, Nach- und Wiederholungsprüfungen auf einen Ter min zusammenzulegen. Das ist auch bei der Schule in Schönebeck so. Dort bedauert man durchaus, dass man der im Sommer erkrankten Schülerin nicht früher einen Termin zur Nachprüfung benennen konnte, was aus schulorganisatorischen Gründen aber nicht anders möglich war. Beide Prüfer für das Fach "spezielle Krankheitslehre" seien Honorardozenten und keine fest angestellten Mitarbeiter der Schule. Sie kommen nun am 3. Dezember in die Schule, um bei dort ausgebildeten Physiotherapeuten in spe die Nachund Wiederholungsprüfungen abzunehmen.

Während Widerholungsprüflinge wissen, dass sie es in dem einen oder anderen Fach beim ersten Anlauf nicht geschafft haben und jetzt ihre zweite Chance nutzen können, kennen die Nachprüflinge die anderen Anschlussergebnisse noch nicht. Die dürfen erst nach der letzten Prüfung bekannt gegeben werden, so die Auskunft der Schule. Auch dort verweist man darauf, dass der maximale zeitliche Abstand von zwölf Monaten zwischen einer nicht bestandenen und der Wiederholungsprüfung im Gesetz klar definiert sei, es zu Terminen für Nachprüfungen aber keine solche Regelung gebe.