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Vermittlung von Beschäftigungen Arbeitsamt schaltet Jobanzeige für Privatfirma

Von Gudrun Oelze 26.10.2009, 07:32

Endlich hatte die Jobsuche Erfolg: Seit Monatsbeginn arbeitet Anja Blank aus Eversdorf bei Salzwedel wieder – zunächst nur befristet, doch mit der Option auf Vertragsverlängerung. Die junge Frau bemühte sich lange um eine Beschäftigung. Obwohl sie keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen der Arbeitsagentur hat, nahm sie an deren Trainingsmaßnahmen und Praktika teil – in der Hoffnung, dass ihr unbezahlter Einsatz zu einer Einstellung führen würde. Da es dazu nicht kam, ließ sie auch in ihren Bemühungen um einen Zuverdienst nicht nach.

So entdeckte sie in den Sonntagsnachrichten ein Jobangebot, laut dem eine Textilreinigerin auf Nebenverdienstbasis zum schnellstmöglichen Beginn gesucht wurde. "Zeitdauer der Beschäftigung: ab sofort auf Dauer in Teilzeit", stand in der Anzeige vor einer Telefonnummer, die Anja Blank am nächsten Tag anrief.

Zu ihrem Erstaunen meldete sich jedoch keine Firma, sondern ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit. Sie solle sich mit ihren Bewerbungsunterlagen bei der Firma melden, sagte der Vermittler und gab ihr die Adresse des vermeintlichen Arbeitgebers.

Die Unterlagen gab sie dort gleich ab und bekam wenige Stunden später per Telefon einen Termin zum Vorstellungsgespräch mit Probearbeit, zu dem sie pünktlich erschien. Auf ihre Nachfrage nach der künftigen Arbeitszeit erfuhr Anja Blank zu ihrer Überraschung, dass sie doch Praktikantin sei und keine Vergütung erhalte, da über die Arbeitsagentur hierfür keine Gelder fließen würden.

Aber Geld für die Anzeige in der Zeitung, mit der ein Job auf Nebenverdienstbasis inseriert wurde, hatte die Agentur offenbar. Übernimmt die Behörde die Kosten für Stellenanzeigen privater Unternehmen und vermittelt dann lediglich unbezahlte Praktikumsstellen an interessierte Bewerber?, fragten wir bei der zuständigen Agentur für Arbeit in Stendal nach.

"Grundsätzlich" sei die Aufgabe eines Stellenangebotes im Nebenverdienst zulässig, so die Antwort. Für arbeitsuchende Kunden der Agentur für Arbeit bedeute dies durchaus eine Möglichkeit, ihr Einkommen zu sichern oder sich auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Veröffentlichung von Stellenangeboten in der Presse erfolge aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitsagentur und den Sonntagsnachrichten. Mitarbeiter des Arbeitgeberservices nehmen zuvor die Stellenangebote auf und bieten diese gegebenenfalls im virtuellen Arbeitsmarkt an. "Bei bestimmten Stellenangeboten bietet sich zusätzlich eine Veröffentlichung in der Presse an, wenn beispielsweise die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit bisher nicht erfolgreich waren", wurde uns mitgeteilt. Diese Angebote erscheinen in den Sonntagsnachrichten unter Angabe der Kontaktdaten des zuständigen Vermittlers. Bei ihm können dann nähere Informationen erfragt werden.

Dies sei eine zusätzliche Möglichkeit, die Vermittlung zwischen Arbeitgeber und geeigneten Arbeitnehmern zu erleichtern und zu beschleunigen, zumal dadurch ein zusätzlicher, breiterer Kundenkreis angesprochen werden könne. "Diese Veröffentlichung ist somit eine durchaus legitime und vor allem erfolgreiche Variante der Stellenbesetzung", begründet die Agentur diesen speziellen Service für Arbeitgeber. Sie, die Agentur, müsse dabei den Angaben des Arbeitgebers vertrauen. "Einen Generalverdacht" gegenüber Stellenangeboten zu erheben, wäre für die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit absolut schädlich und würde einer guten Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern nicht zuträglich sein.

Auch im Fall von Anja Blank erfolgte die Veröffentlichung der Stelle in den Sonntagsnachrichten nach den Angaben des Arbeitgebers. Dass dieser jedoch nur ein unbezahltes Praktikum anbot, "hat nicht die Agentur für Arbeit zu verantworten".

Grundsätzlich sei eine Probearbeit als sogenannte "Maßnahme beim Arbeitgeber" nach den rechtlichen Bestimmungen möglich – allerdings nur bei sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigungen und nach vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit. Darüber sei auch der Arbeitgeber, bei dem Anja Blank wegen der inserierten Nebenverdienstmöglichkeit vorsprach, bei der Stellenaufnahme aufgeklärt worden.

Aufgrund der nun vorliegenden Informationen werde sich der Arbeitgeberservice mit dem Arbeitgeber zwecks Klärung des Sachverhaltes in Verbindung setzen und ihn auch nochmals informieren, welche Möglichkeiten der Probearbeit im rechtlichen Rahmen möglich sind, wurde versichert.

Insgesamt aber entsprach auch in diesem Fall "die Verfahrensweise seitens des Arbeitgeberservices ... in jeglicher Hinsicht den rechtlichen Rahmenbedingungen", so die behördliche Stellungnahme. Denn das Zusammenführen von geeigneten Arbeitnehmern und mitarbeitersuchenden Arbeitgebern sei Grundaufgabe der Agentur für Arbeit. Eine Variante, dies zu erreichen, sei eben auch die Veröffentlichung von Stellenangeboten nicht durch die Firma selbst, sondern durch die Arbeitsagentur.

Anja Blank hat die Nebenbeschäftigung, die sich als unbezahltes Praktikum entpuppte, abgelehnt. Sie suchte weiterhin selbst nach einem Job und ist froh, jetzt wieder gegen Entgelt zu arbeiten.