1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Alter Wesenstest nicht anerkannt

EIL

Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt Alter Wesenstest nicht anerkannt

Von Gudrun Oelze 03.08.2009, 16:52

Charly geht nur an der Leine und mit Maulkorb außer Haus. Den Rottweiler-Mischling hatte 2005 ein Leistungsrichter als gefährlich eingestuft. Der Wesenstest wurde vom Ordnungsamt Stendal verlangt, weil Charly Leute angebellt und diese dadurch verängstigt hatte. Seitdem gab es keinen derartigen Vorfall mehr. Doch es gibt jetzt ein neues Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren.

Kraft Gesetzes wurde Charly zu einem "Vorfall-Hund", einem jener gefährlichen Vierbeiner, die – so der Gesetzestext – sich als bissig erwiesen oder wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen oder durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen.

Ein solcher Hund darf nur gehalten werden, wenn ein Wesenstest der zuständigen Behörde nachweist, dass das Tier zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist und von ihm keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

Bei Charly hat das Ordnungsamt von Amts wegen jetzt erneut festgestellt, dass der Rüde gefährlich sei. Dabei bezieht sich die Behörde nur auf die alten Hinweise. Ob und wann sie verjähren, steht nämlich nicht im Gesetz.

Für Renate Simon und ihren Lebenspartner bedeutet das, für ihren in die Jahre gekommenen und nicht mehr gesunden Hund nochmals tief in die Tasche zu greifen. Warum wird der alte Wesenstest nicht anerkannt?, fragt sie.

Der "Wesenstest" 2005 erfolgte nicht durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen und auch nicht nach gesetzlich vorgeschriebenen Regeln, weil es solche damals noch nicht gab. Im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung sollen jedoch alle Hunde, die nach dem Gesetz als gefährlich anzusehen sind, nach einheitlichen Grundsätzen überprüft werden, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und damit eine für alle Hundehalter und Hunde gleiche Beurteilung zu ermöglichen, so die Antwort aus dem Innenministerium. Darum werden nur Wesenstests nach den neuen Vorschriften anerkannt und solche aus anderen Bundesländern nur dann, wenn sie mindestens dem Standard Sachsen-Anhalts entsprechen.

Da es 2005 in Sachsen-Anhalt noch keine einheitlich geltenden Vorschriften gab, die etwa regelten, wer solche Tests durchführen darf und wie diese inhaltlich aussehen müssen, seien die damaligen Tests mit denen nach den heutigen gesetzlichen Vorschriften möglicherweise gar nicht vergleichbar.

"Die Testergebnisse könnten stark auseinanderfallen", so ein Fachmann des Innenministeriums. Er schließt auch nicht aus, dass ein früher als "gefährlich" bewerteter Hund nach jetzt erfolgreich bestandenem Wesenstest dieses Attribut nicht länger tragen muss.

Das sieht das Ordnungsamt in Stendal anders. Nur bei "Vermutungshunden", bei denen auf Grund ihrer Rasse eine Gefährlichkeit angenommen wird, könne diese Vermutung durch den Wesenstest widerlegt werden. Der Hund von Frau Simon aber sei ein sogenannter "Vorfallshund" und darf nur mit Erlaubnis gehalten werden. Eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis sei der erfolgreiche Wesenstest, der dem Hund ein sozialverträgliches Verhalten bescheinigen muss. "Ich kann nichts dafür, dass es 2005 keine gesetzliche Grundlage gab", meint Renate Simon. "Durch das Ordnungsamt Stendal weiß ich aber seitdem, dass ich einen gefährlichen Hund habe, und kann absolut nicht verstehen, warum ich den ganzen Aufwand neu bewältigen muss, um danach immer noch einen gefährlichen Hund zu haben."

Im Verwaltungsrecht kann es durchaus passieren, dass sich Bürger aufgrund neuer Vorschriften auf eine neue Rechtslage einstellen müssen, lautet die Entgegnung aus dem Innenministerium. So müssen sich etwa Kfz-Halter auch dann an die Regelungen der inzwischen teilweise eingerichteten Umweltzonen in Städten halten, wenn es diese beim Kauf des Autos noch gar nicht gab. Genügen die Werte des Fahrzeuges heute nun nicht mehr denen, die für die entsprechende Umweltplakette notwendig sind, darf das Fahrzeug dort nicht mehr fahren.

Die Kosten und die Zeit für Charlys "Nachrüsten" in einen neuen Wesentest würde Renate Simon aber "lieber für die gesundheitliche Versorgung des Hundes aufbringen oder dem Tierheim spenden für die Hunde nach einem Gesetz, das für einige Halter unbezahlbar ist".