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Tickets aus dem Vorverkauf Oper verlegt – Veranstalter zahlt nun doch das Geld für die Karten zurück

Von Elisa Sowieja 27.04.2009, 10:51

Jetzt kann Erik Haegebarth seinen Schwiegereltern doch noch eine Freude machen – wenn auch nicht wie geplant mit Karten für die Oper Aida, dann zumindest mit dem zurückgezahlten Geld für die Tickets, nachdem die Vorstellung verlegt worden war. Die Rückgabe der Karten ging nicht problemlos vonstatten.

Doch von Anfang an: Zu Weihnachten hatte der Magdeburger seine Schwiegereltern mit Opernkarten überrascht. Vor der Vorstellung dann die Enttäuschung: Aida wurde verlegt, auf einen Tag, an dem die Beschenkten im Urlaub waren. Der Künstlerbus stecke wegen eines Schneesturms in der Schweiz fest, war die Begründung. Die beiden wollten die Karten zurückgeben, riefen beim Veranstalter Lux.concerts. events an. "Der teilte mit, dass kein Anspruch auf Rückgabe bestehe", schrieb Erik Haegebarth an den Volksstimme-Leseranwalt. Man habe auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen und ihnen angeboten, eine Ersatzvorstellung aus dem Programm zu besuchen. Doch damit waren die Schwiegereltern nicht einverstanden.

Ein Blick in die AGB von Lux.concerts.events zeigt, dass sich der Veranstalter das Recht vorbehält, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich und zeitlich zu verlagern, ohne dass Rückerstattungsansprüche bestehen.

Aber: "Etwaige Klauseln in den AGB, die eine Rückgabe des Tickets nur bei genereller Absage des Konzertes gestatten, sind unwirksam", sagt Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 18. April 1991. Mit diesem Verweis wandte sich die Leseranwalt-Redaktion an den Veranstalter. "Wenn uns die Schwiegereltern die Originalkarten und ihre Bankverbindung schicken, bekommen sie das Geld zurück", hieß es plötzlich.

Auf die Frage, warum den beiden zunächst nur ein Umtausch angeboten wurde, erklärte man: "Wir bieten den Kunden zunächst immer den Besuch einer anderen Veranstaltung an, weil das einfacher ist. Viele entscheiden sich dafür." Erkläre man daraufhin schriftlich, so sicherte eine Mitarbeiterin zu, dass man damit nicht einverstanden sei, wäre mit den Originaltickets die Rückgabe kein Problem.

Die Schwiegereltern von Erik Haegebarth können sich nun in Ruhe überlegen, was sie sich von dem Geld für ihr Geschenk als Ersatz leisten wollen.