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Ersteinrichtung für Wohnung Junge Eltern bekommen endlich Bett und Schränke

Von Gudrun Oelze 14.04.2009, 07:27

Jennifer Höhn und Jens Völkel richten gerade ihre gemeinsame Wohnung ein. Mieten durften sie sich diese, obwohl beide noch nicht 25-jährig sind, mit Einwilligung des Magdeburger Jobcenters.

Es erteilte den damals werdenden jungen Eltern im November 2008 die Zusicherung zu Leistungen für Unterkunft und Heizung. Töchterchen Mia Völkel ist inzwischen fast zwei Monate alt.

Trotz der von ihren Eltern schon Anfang des Jahres gemieteten Wohnung verbrachte das Baby seine ersten Lebenswochen mit Mutti und Vati in einem nicht einmal elf Quadratmeter großen Raum in der Wohnung der Großeltern.

Das Jobcenter bezahlte seit Jahresbeginn zwar die Miete für die Wohnung, bezogen werden konnte sie jedoch noch nicht, weil die Mittel für die Erstausstattung noch nicht bewilligt waren. Ohne Herd, Kühlschrank und Bett konnten die jungen Eltern mit ihrem Baby beim besten Willen nicht in der eigenen Wohnung bleiben. Mehrere Vorsprachen und Termine beim Jobcenter blieben vorerst ergebnislos.

Beim jetzigen Gespräch aber wusste man dort, dass sich die Leseranwalt-Redaktion der Volksstimme in dieser Angelegenheit an die SGB-IIBehörde gewandt hatte.

Dem jungen Paar wurde nun ein Anforderungsschein für Küchenschränke, Spüle, Kühlschrank, Waschmaschine, eine Doppelliege und weitere Schränke sowie Lampen ausgehändigt. Das genehmigte Mobiliar und die Elektrogeräte kann es sich nun als Gebrauchtgegenstände besorgen und dann endlich mit ihrem Töchterchen in die gemeinsame Wohnung einziehen.