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Strom abgeklemmt, obwohl Zahlung geklärt Arge zahlt die Entsperrung des Anschlusses

14.04.2009, 07:24

Aus dem Bördekreis schrieb uns ein Leser, dass sein Stromanschluss von E.ON gesperrt wurde, obwohl die Arge zugesagt hatte, seine Rechnungen zu begleichen.

Dem Schreiben des E.ON-Kunden konnten wir entnehmen, dass es sich um eine Überschneidung der Ereignisse gehandelt hat. Denn er war am 3. und 4. Februar dieses Jahres bei der Arge und der Arbeiterwohlfahrt vorstellig geworden, um alles Nötige zu regeln. Einen Tag später war alles erledigt. E.ON erhielt telefonisch die Bestätigung für die Übernahme der Kosten, wobei zugesagt wurde, dass die Sperrung des Stroms nicht erfolgt.

Als er jedoch nach Hause kam, ereilte ihn die Hiobsbotschaft, dass ein Beauftragter des Stromversorgers, der den Strom sperrte, gerade das Haus verlassen hatte. Und dann kam es offensichtlich auch zu einem Missverständnis beim Leser. "Trotz der Absprachen wird jetzt von mir verlangt, sämtliche Kosten (Inkasso, Entsperrkosten, Mahnkosten) zu zahlen", schreibt er. "Mir wurde aber nochmals bestätigt, dass sämtliche Kosten beglichen wurden und es keine Rückstände mehr gibt."

Unsere Nachfrage bei E.ON ergab, dass die Stromsperrung angedroht wurde, weil mehrere offene Rechnungen trotz Mahnungen nicht beglichen worden waren. Und es wurde bestätigt, dass die Stromsperrung vollzogen wurde, weil die schriftliche Bestätigung für die Übernahme der Kosten durch die Arge erst danach eintraf. E.ON teilte uns mit, dass danach schriftlich bestätigt wurde, die ausstehende Forderung von über 700 Euro, die zukünftigen Abschlagszahlungen sowie die Inkasso- und Mahnkosten des Kunden übernehme die Arge. Damit wurde auch die Sperrung des Anschlusses wieder aufgehoben.

Die für alle Beteiligten sehr ärgerliche Sache hat eine etwas längere Vorgeschichte. So hätte der Antrag auf Übernahme der Forderung durch die Arge früher gestellt werden können und müssen. "Grundsätzlich", so heißt es in dem Schreiben von E.ON, "raten wir unseren Kunden, sich immer frühzeitig mit uns und den örtlichen Beratungsstellen in Verbindung zu setzen, um kritische Situationen zu vermeiden.

Sollte absehbar sein, dass ein Kunde die angefallenen Energiekosten nicht begleichen kann, so stehen wir ihm gerne beratend zur Seite. Gerne informieren wir die Kunden auch über unseren Sozialtarif, mit dem berechtigte Kunden eine Verringerung der Energiekosten erreichen können. Voraussetzung für die Beantragung des Sozialtarifs ist die Befreiung von der GEZ-Gebühr." (esch)