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Hilfsmittel für Schwerkranke Spezialmittel in nötiger Menge

20.04.2009, 07:31

Wenn jemand mit einer schweren Krankheit das Leben meistern muss, kostet das viel Kraft. Der Betroffene sollte jede nur möglich Hilfe erhalten. Doch auch da muss manchmal nachgeholfen werden.

Ein Leser aus dem Altmarkkreis Salzwedel wandte sich an den Leseranwalt, weil seine Krankenkasse, die IKK gesund plus, ein bis zum Januar 2009 genehmigtes Mittel nicht mehr in ausreichender Menge genehmigen wollte.

Nach einer Darmverlegung benötigt der Leser eine Spezialpaste, und zwar drei Tuben im Monat. Bekommen sollte er aber nur noch eine Tube monatlich. Von seiner Rente könne er die Tuben nicht selbst bezahlen – eine kostet immerhin 25 Euro –, denn durch seine Krankheit seien die Kosten für den Lebensunterhalt enorm gestiegen. Obwohl seine Hausärztin und der Chirurg entsprechende Atteste ausstellten, rühre die IKK sich nicht, schrieb er uns.

Unsere Nachfrage bei der Krankenkasse führte dann aber zu einem positiven Bescheid. Unser Leser wurde darüber informiert, dass er ab sofort wieder die für ihn notwendige Menge erhält. Im Regelfall sei eine Versorgung mit einer Tube im Monat ausreichend, so die Begründung. Aber die Befunde unseres Lesers hätten nun zu der Ausnahmeregelung geführt. "In diesem Einzelfall", so die Krankenkasse "und aufgrund der besonderen Befunderhebung kann die Versorgung mit drei Tuben monatlich abgesichert und medizinisch begründet werden." Gut, dass dem schwerkranken Leser geholfen werden konnte. Doch warum musste das erst über Umwege passieren? (esch)