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Sozialleistungen Wird Grundsicherungsleistung im Krankenhaus gekürzt?

10.03.2009, 08:08

Nach einer neuen Verordnung dürfen Beziehern von Arbeitslosengeld II im Krankheitsfall die Regelleistungen wegen der Verpf egung bei einem stationären Aufenthalt in Klinik oder Kureinrichtung nicht mehr gekürzt werden.

Ein junger Mann aus Haldensleben muss seinen Lebensunterhalt auch von Sozialleistungen bestreiten. Die bekommt er allerdings nicht nach den Hartz-IV-Bestimmungen, sondern zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch. Ist er für längere Zeit im Krankenhaus, werden ihm nach wie vor die Bezüge gekürzt.

Dieser Betroffene kann seinen Lebensunterhalt doch genau so wenig aus eigenen Kräften bestreiten wie ALGII-Bezieher und ist daher auch hilfebedürftig.

Wieso wird bei ihm die Grundsicherungsleistung
beim Krankenhausaufenthalt weiter gekürzt?, fragten wir beim Sozialamt des Landkreises Börde an.

Bei ALG-II-Beziehern wird nach dem SGB II der Bedarf grundsätzlich nicht individuell bemessen. "Die pauschale Regelleistung bietet keinen Spielraum. Es gibt keine Möglichkeit, sie im Einzelfall zu erhöhen oder abzusetzen. Aus diesem Grunde ist eine Kürzung bei Krankenhausaufenthalt nicht statthaft", teilte Amtsleiterin Marlis Lüder mit. Das SGB XII dagegen sehe eine individuelle Bedarfsbemessung vor.

In diesem Gesetz seien auch sogenannte "abweichende Bedarfe" verankert. Das bedeutet: Der Regelsatz kann erhöht bzw. abgesenkt werden, wenn im Einzelfall eine erhebliche Abweichung von der durchschnittlichen Bedarfslage vorliegt. "Ein Krankenhausaufenthalt ist eine erhebliche Abweichung von der normalen Bedarfslage", erläutert die Sozialamtsleiterin. Zu einer Kürzung des Regelsatzes im Einzelfall komme es aber erst ab dem 30. Tag des Krankenhausaufenthaltes.