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Verbesserung des Wohnumfeldes Zuschuss für Treppenlift genehmigt

Von Emmi Schulze 23.03.2009, 08:39

Wie schwer es manchmal ist, in schwieriger Situation Unterstützung zu erhalten, das erfuhr Alfred Renk aus Salzwedel recht schmerzhaft. Nach medizinischem Befund leidet er an mehreren Krankheiten und musste deshalb schon wiederholt stationär behandelt werden. Seine Bewegungsfreiheit ist so stark beeinträchtigt, dass selbst in der Wohnung die Gefahr eines Sturzes besteht.

Die Renks haben eine Genossenschaftswohnung, in der sich Schlafzimmer, Bad und Toilette in der oberen Etage bef nden. Ohne Hilfe eine un-überwindbare Hürde für den kranken Mann. Diese Hilfe bietet ein Treppenlift, für dessen Einbau die Familie bei ihrer Krankenkasse, der DAK, einen Zuschuss beantragte.

Begründet durch ärztliche Gutachten über den Umfang der Erkrankungen. Dabei wurde ärztlicherseits der Einbau eines Treppenlifts dringend empfohlen. Die gesetzlichen Möglichkeiten bestehen, zur Verbesserung des Wohnumfeldes einen solchen Zuschuss zu gewähren.

Zur Prüfung des Antrags und zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse, die einen solchen Zuschuss rechtfertigen, schickte die Krankenkasse einen Gutachter vom medizinischen Dienst (MDK). Dieser sah die Bedingungen für die Gewährung eines Zuschusses allerdings nicht erfüllt.

Nach seiner Ansicht würde durch einen Treppenlift die Pflege nicht erleichtert und die Wiederherstellung einer möglichst selbständigen Lebensführung nicht erreicht. Empfohlen wurde das Anbringen eines zweiten Handlaufs.

Wie das einem schwer Kranken mit zwei künstlichen Hüftgelenken, einer starken Sehbehinderung, einer amputierten Großzehe auf Grund von Diabetes, um nur einiges zu nennen, helfen soll, blieb dem Betroffenen unverständlich. Er legte Widerspruch ein und wandte sich an die Redaktion Leseranwalt.

Und jetzt erhielten Alfred Renk und wir die Nachricht, dass der Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes aus der Pf egeversicherung gewährt wird.

In dem Schreiben heißt es, dass der Widerspruchsausschuss der DAK die Angelegenheit geprüft habe. "Nach Durchsicht der Fallunterlagen", heißt es weiter, "kommen wir, entgegen den Feststellungen des MDK, zu dem Ergebnis, dass der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist."

Die DAK teilte uns außerdem mit, dass der Zuschuss bereits gezahlt wurde.

Und Herr Renk bestätigte uns telefonisch, wie froh er über diesen Ausgang der Geschichte ist und welch riesengroße Erleichterung der Treppenlift für ihn im Alltag bedeutet