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Übernahme der Umzugskosten Jobcenter zahlt nun doch den Möbelwagen

16.02.2009, 10:02

Wenn demnächst ein Möbelwagen in der Magdeburger Hopfensiedlung hält, wird das Jobcenter dafür bezahlen. Die neue Mieterin musste umziehen, weil das Jobcenter es so wollte.

Dieses hatte zum Wohnungswechsel aufgefordert, weil die Unterkunftskosten in der alten Bleibe nach den geltenden Bestimmungen "unangemessen hoch" waren. Bis vor wenigen Tagen aber wusste diese ALG-II-Bezieherin nicht, ob sie den neuen Mietvertrag auch wirklich unterschreiben durfte.

Trotz schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen – seit Jahren ist die Leserin in fachärztlicher Betreuung durch das Klinikum Magdeburg – hatte sie sich in Begleitung ihrer Sozialarbeiterin auf Wohnungssuche begeben.

Mehrere Wohnungen waren von den Kosten her zu hoch oder für ihr Krankheitsbild unzumutbar, bis sie die im Hopfengarten fand. Sicher, auch dort war die Miete elf Euro höher als die Vorgabe, aber sehr viel mehr als diese Summe steuerte sie vom ALG-II-Regelsatz ja auch schon zur jetzigen Unterkunft bei.

In der ersten Januarhälfte alsobrachtesiedasWohnungsangebot zum Jobcenter, um sich dort die Zustimmung zu dem von der Behörde angeordneten Umzug zu holen.

"Wohnungsgröße: angemessen. Betriebs/Heizkosten: angemessen. Höhe der Grundmiete: unangemessen", hieß es da, denn statt der vorgegebenen maximal 230 sollte diese Wohnung 241 Euro Kaltmiete kosten.

Trotz der Zusicherung, für die elf Euro mehr aus eigener Tasche aufzukommen, wurde die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt. Damit schien ein – von der Behörde verlangter – Umzug, zumindest in diese Wohnung unmöglich.

Auch Schreiben von Oberarzt, Therapeutin und Sozialarbeiterin des Klinikums Magdeburg mit der Bitte um eine Einzelfallentscheidung und Zustimmung zum Wohnungsumzug dieser Patientin änderten nichts am behördlichen "Nein!". Ein Widerspruch der Magdeburgerin wurde zurückgewiesen.

Es drängte sich hier die Frage auf, ob in diesem Fall der Mensch hinter Akten verschwand. Hier wurde eine Frau, die laut ärztlichem Attest krankheitsbedingt sehr eingeschränkt ist, von der Behörde mit allen den damit verbundenen Umständen und Veränderungen im persönlichen Umfeld zum Umzug aufgefordert – und ihr dieser dann wegen elf Euro zu viel Miete und Nichtübernahme der Umzugskosten verwehrt.

"Wir sind stets bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen", versicherte daraufhin Skadi Tallai.

Laut der Verantwortlichen für Kundenreaktionsmanagement können die oft gewünschten Einzelfallentscheidungen jedoch dann nicht getroffen werden, "wenn uns das Gesetz keinen Handlungsspielraum lässt. Trotzdem versuchen wir immer gemeinsam mit unseren Kunden und, soweit dies zeitlich möglich ist, auch im persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung zu finden."

Für den Umzug in den Hopfengarten wurde bei einem solchen persönlichen Gespräch dann letztlich doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden. (goe)