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Beim Bauen am Haus muss Unfallschutz gewährleistet sein Kommastelle verrutscht, Fehler korrigiert

Von Gudrun Oelze 08.12.2008, 08:06

Wer neu- oder umbaut, kennt das: zu den anfänglich veranschlagten Kosten kommen meist noch unvorhergesehene dazu. Ausgebaut wurde in diesem Jahr auch auf dem Grundstück von Barbara Mauder in Eilenstedt – ein an das Wohnhaus angrenzendes Nebengebäude zur Wohnung.

Nach Fertigstellung der Zeichnung und Erhalt der Baugenehmigung ging es los: Eine Firma erledigte die Dachdeckerarbeiten, für den Trockenausbau hatte die Bauherrin helfende Hände aus Familie und Bekanntschaft. Dass ein zwischenzeitlich eingetroffener Brief der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) aus Hannover die Baukosten in die Höhe treiben würde, ahnte sie nicht. "Wir sollten die nicht gewerbsmäßigen Arbeitsstunden von Freunden und Bekannten aufschlüsseln. Ich erledigte das auch. Dabei ist mir aber ein Fehler unterlaufen. Statt 63,0 habe ich das Komma vergessen und 630 Stunden für den Trockenausbau angegeben," schrieb sie.

Ein weiteres Schreiben der BG nahm sie in dem anhaltenden Baustress dann nicht so ernst, "ich dachte, es wäre nur für die Statistik, und habe es deshalb nicht gleich erledigt". Dann aber kam der Schock: Der nächste Brief von der Berufsgenossenschaft war die Aufforderung zur Zahlung von 2500 Euro für die Unfallversicherung ihrer Helfer. "Ich habe
keine Versicherung abgeschlossen und soll jetzt dafür zahlen", monierte sie und fragte die Redaktion Leseranwalt, wo denn geschrieben stehe, dass man Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft versichern müsse.

Anscheinend waren dieser privaten Bauherrin – wie sicher vielen anderen auch – ihre Verpflichtungen hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen nicht bewusst.

Träger dieser Pflichtversicherung per Gesetz – so die Antwort aus Hannover – ist die Berufsgenossenschaft, die neben regulären Firmen auch alle nicht gewerbsmäßigen Bauherren erfasst, "die Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus bzw. Teile davon errichten, umbauen, instandhalten, ausbessern, modernisieren oder abbrechen einschließlich der hierfür nötigen Vorbereitungs- und Nebenarbeiten".
Das teilt die BG Bau auch allen privaten Bauherren mit, von deren Bauabsichten sie erfährt. Informiert wird sie von den Behörden, die eine Bauerlaubnis erteilen, wozu diese per Gesetz verpflichtet sind.

So erfuhr man in Hannover auch vom Bauvorhaben auf dem Mauderschen Grundstück und versicherte die Helfer gegen einen eventuellen Unfall. Denn grundsätzlich sind alle Personen, die dem Bauherren bei den Eigenbauarbeiten helfen, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfall versichert. Dabei ist völlig egal, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich auf der Baustelle ranklotzen. "Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen", so die BG Bau. Und: Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausgenommen davon sind nur der Bauherr selbst und sein Ehegatte. Beide können sich auf Antrag aber auch bei der Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle auf ihrer Baustelle ersichern.

Frau Mauder hatte von dieser Verpflichtung als Bauherrin nichts gewusst - und bekam die Rechnung präsentiert. Sie legte gegen den Beitragsbescheid der BG Bau Hannover Widerspruch ein. Dort wurde die Forderung dann nochmals geprüft – und der Schreibfehler offensichtlich als solcher akzeptiert.

Denn hätte tatsächlich ein Helfer aus der Familie – wie irrtümlich angegeben - 630 Stunden bei diesem Ausbau gerackert, würde dies der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in fast vier ganzen Monaten entsprechen. Frau Mauder bekam einen neuen Beitragsbescheid – der jetzt eine deutlich niedrigere Forderung enthielt. Diese Summe hat sie inzwischen beglichen.