1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Fehler behoben, Rechnung storniert

Gaskosten Fehler behoben, Rechnung storniert

Von Emmi Schulze 13.11.2008, 07:56

Dass mündliche Auskünfte noch lange nicht bindend sein müssen, erlebte Karsten Jaeckel aus Oschersleben. Doch er hatte fest darauf vertraut und wurde dann böse überrascht.

Konkret ging es darum, dass in dem von ihm bewohnten Einfamilienhaus auch seine verstorbene Tante eine Wohnung hatte. Sie war Kundin bei E.ON und hatte einen eigenen Zähler. Der Gasanschluss wurde zum 30. April 2008 gekündigt. Die Räumlichkeiten übernimmt Herr Jaeckel. Ein separater Gasanschluss ist nicht erforderlich, die Heizung wurde stillgelegt.

Mit größter Verwunderung nahm Herr Jaeckel dann zur Kenntnis, das E.ON ihn mit Wirkung vom 1. Mai 2008 als Neukunden begrüßte und gleich einen Abschlagsbetrag in Rechnung stellte. Sofort versuchte er, die Sache telefonisch zu klären. Dabei erhielt er die Zusage, dass der Abschlagsbetrag storniert und der Gaszähler kostenlos demontiert werde. Durch Erfahrung gewitzt, ließ er sich dann nochmals ausdrücklich bestätigen, dass keine weiteren Kosten für ihn entstehen, denn er habe den Anschluss nie genutzt und kein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter.

Ende Mai wurde dann der Gaszähler ausgebaut, womit für Herrn Jaeckel die Sache erledigt war. Doch denkste! Mit größtem Erstaunen entnahm er dann einer Rechnung von E.ON, dass er für die Zählermontage 105,91 Euro zu zahlen habe. Er legte Widerspruch ein, rief mehrmals an, erreichte aber nichts, sondern wurde immer wieder vertröstet. Dann reichte es ihm und er schrieb an die Redaktion Leseranwalt. Nun kam Bewegung in die Sache. Nach etwa zehn Tagen erreichte uns ein Brief von E.ON Avacon, in dem es heißt: "Unsere Überprüfung hat ergeben, das dem Kunden, wie von ihm geschildert, auf seine Anfrage mitgeteilt wurde, dass der Zählerausbau für ihn kostenfrei erfolgt. Die Rechnung ist demzufolge fälschlicherweise gestellt und wird von uns storniert. Für die Unannahmlichkeiten, die der Kunde deswegen hatte, bitten wir um Entschuldigung. Der zuständige Betrieb hat sich bereits mit dem Kunden in Verbindung gesetzt und die Angelegenheit geklärt."

Und unser Leser Karsten Jaeckel schrieb uns: "Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich am 21. August unverhofft Besuch eines Mitarbeiters (Leiter Netzdienste, E.ON Avacon AG Oschersleben) hatte. Er bedauerte in einem sehr netten Gespräch den Verlauf der Angelegenheit und entschuldigte sich bei mir mit einem kleinen Präsent für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die Rechnung bzw. Mahnung sei als gegenstandlos zu betrachten und die Sache damit erledigt. Ich möchte mich recht herzlich bei der Leseranwaltredaktion für das Engagement bedanken."