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Ehemalige Lehrerin Muss ich meine Rente jetzt überprüfen lassen?

13.08.2009, 05:01

Frage : Ich war früher als Lehrerin tätig. Seit dem Jahr 1996 bin ich Rentnerin. Jetzt habe ich von einer Kollegin gehört, dass ich meine Rente überprüfen lassen soll, da mir nicht alle Zeiten als Lehrerin angerechnet wurden. Stimmt das ?

Es antwortet Cathrin Prinzke, Deutsche Rentenversicherung Bund, Auskunfts- und Beratungsstelle in Magdeburg : Angehörige der pädagogisch tätigen Intelligenz mussten nach der Verordnung der Intelligenz an wissenschaftlichen. künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der DDR vom 12. Juli 1951 mindestens 20 Jahre in einer Einrichtung im Sinne der Verordnung hauptamtlich tätig gewesen sein.

Diese Zeit wurde ab dem 1. April 1959 auf zwei Jahre verringert. Somit wurde den Angehörigen der pädagogisch tätigen Intelligenz erst nach dieser Zeit die Urkunde der Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung ausge-Urteil des Bundessozialgerichts ( B 4 RA 94 / 97 ) aus dem Jahr 1998 ist die Zugehörigkeit zur Zusatzversorgung nicht erst nach zwei Jahren gegeben, sondern bereits ab Beginn der Beschäftigung als Pädagoge.

Sie sollten sich daher bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen und ggf. einen Überprüfungsantrag stellen, damit festgestellt werden kann, ob die ersten zwei Jahre bei Ihnen bereits berücksichtigt sind.

Die Anschriften und Telefonnummern erfahren Sie telefonisch in der Auskunfts- und Beratungsstelle Magdeburg unter ( 0391 ) 73390 oder ( 0391 ) 73903.