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Mahnverfahren Schnell und unkompliziert zum Vollstreckungstitel?

02.12.2008, 05:01

Frage: Kann man in der heutigen Zeit im gerichtlichen Mahnverfahren noch immer schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung erwirken?

Es antwortet Peter Damm aus Wernigerode, Vorsitzender des Bundes Deutscher Rechtsp eger ( BDR ) Sachsen-Anhalt und Bundesvorsitzender des BDR: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist an das zuständige Mahngericht zu richten. Zu beachten ist, dass es für den Antrag gesetzlich vorgeschriebene Vordrucke gibt, die in einem gut sortierten Schreibwarenladen erworben werden können. Die Kosten für das Antragsformular können wiederum im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnort des Antragstellers. Für die Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist dieses das Amtsgericht Aschersleben als das zentrale Mahngericht.

Widerspricht der Antragsgegner der Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm der Mahnbescheid zugestellt wurde, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt werden. Dieser Vollstreckungsbescheid ist dann die Grundlage der Zwangsvollstreckung.

Einschließlich der Postlaufzeiten ist es möglich, innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten. Ein gerichtliches Klageverfahren dauert in der Regel länger, mindestens ebenso lange und ist wesentlich teurer als das Mahnverfahren. Die Geltendmachung einer Geldforderung im Mahnverfahren ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn nicht von vornherein mit einem Widerspruch des Antragsgegners zu rechnen ist.

Im Jahr 2007 hat das Amtsgericht Aschersleben zirka 155 000 Verfahren bearbeitet, davon wurden zirka 92 300 Vollstreckungsbescheide erlassen – 59 000 aus Sachsen-Anhalt, 35 000 aus Thüringen (seit Mai 2007) und 2 300 aus Sachsen (seit Mai 2007). In mehr als 60 Prozent der Fälle haben die Antragsteller also schnell und unkompliziert einen Vollstreckungstitel erhalten. Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse www.mahngerichte.de erhältlich.

Eine Erleichterung der Verfahrensbearbeitung ist insbesondere dadurch eingetreten, dass das Mahnverfahren elektronisch bearbeitet wird. Im Übrigen müssen jetzt auch die Rechtsanwälte ihre Anträge auf elektronischem Wege einreichen.