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Erbschaftsrecht Grundstück vererben oder jetzt verschenken?

27.11.2008, 05:06

Frage: Mein Neffe soll von mir ein Baugrundstück erhalten. Soll ich es ihm eines Tages vererben oder ihm jetzt schon schenken? Es antwortet Notar Klaus Mohnhaupt von der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Am 31. Dezember 2008 sind alle Messen gesungen. Für Ihren Neffen wird es danach teurer. Die Erbschaftssteuerreform ist beschlossene Sache. Betroffen sind von der Änderung besonders auch Schenkungen oder Erbschaften zwischen Verwandten der Erbschaftssteuerklasse II. Es wird keinesfalls alles einfacher, vieles aber teurer.

Schon kleine Grundstücke werden künftig steuerbelastet übertragen. Nach der alten Regelung hatten Nichten/Neffen 10 300 Euro steuerfrei. Grundstücke wurden nicht mit dem Verkehrswert angesetzt, sondern mit einem Steuerwert, der meist niedriger war. Bei unbebauten Grundstücken etwa 80 Prozent des Wertes. Bis 75 000 Euro betrug der Steuersatz des Neffen 12 Prozent.

Beispielrechnung: Verschenkt wird ein Bau-Grundstück mit Wert 50 000 Euro, Steuerwert 40 000 Euro. Steuer alt: 12 Prozent von 29 700 Euro sind 3564 Euro (nach Abzug Freibetrag 10 300 Euro). Steuer neu: Wert 50 000 Euro, abzüglich Freibetrag 20 000 Euro (neu), darauf jetzt 30 Prozent Steuer auf Restwert 30 000 Euro sind 9 000 Euro.

Die scheinbare Entlastung (höherer Freibetrag) führt zu einer Mehrbelastung, also zu höherer Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.

Es bleiben noch wenige Wochen, will man das vermeiden, also nicht vererben, sondern noch in diesem Jahr schenken.

Lassen Sie sich steuerlich beraten und gehen Sie dann noch schnell zum Notar, denn ein solcher Vertrag muss bis zum 31. Dezember 2008 noch rechtswirksam beurkundet werden.

leserfragen@regio-m.de