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Öffentliche Flächen Reinigungspflicht: Wie viel Laub ist zumutbar?

16.10.2008, 05:01

Frage: In unserer Straße stehen große Lindenbäume, die sehr viel Laub abwerfen, das weder auf unseren Kompost noch in die Biotonne passt. Die Gemeinde sagt, wir müssen die Straße fegen und auch für die Beseitigung des ganzen Laubes sorgen. Sind wir dazu verpflichtet?
Es antwortet Dr. Holger Neumann, Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Sachsen-Anhalt.

Auch bei Laubfall gilt: Übertragung der Reinigungspflicht für öffentliche Flächen muss zumutbar sein. In vielen Straßen wurden in den letzten Jahren Bäume gepflanzt, die mittlerweile einen stattlichen Kronenumfang erreicht haben. Was für die Allgemeinheit sehr schön ist, ist für den Hauseigentümer ein Ärgernis: In der Regel überträgt die Kommune dem Eigentümer die Reinigungspflicht für die Straßen und verlangt von ihm, das Laub zusammenzufegen und zu entsorgen.

Allerdings: Die Übertragung der Reinigungspflicht für öffentliche Flächen muss zumutbar sein, so der VGH München in seinem Urteil vom 04.04.2007, AZ 8 B 05. 3195. So kann z. B. die Abwälzung dann scheitern, wenn Anlieger wegen Alters oder Krankheit über längere Zeiträume ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können. Die Gemeinde ist dann gehalten, diese selbst zu erfüllen und die Kosten durch einen Gebührenanspruch gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Die Beseitigung von Abfällen ist den betreffenden Anliegern nur zumutbar, wenn diese einfach, schnell und ohne wesentliche Kosten oder Mühen erledigt werden können. Das ist nur dann der Fall, wenn Anlieger Verschmutzungen mit üblichen, im Haushalt vorkommenden Reinigungsgeräten und in den vorhandenen Mülltonnen für Biomüll, Papier und Restmüll beseitigen können.

Sehr große Laubmengen von Straßenbäumen, die nicht mehr auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden können, können die Zumutbarkeitsgrenze nach Ansicht des UVG Lüneburg überschreiten (Urteil vom 14.02.2007, 12 KN 399/05).

Hier muss die Gemeinde selbst reinigen oder sie sollte Behälter für die Aufnahme des Laubes zur Verfügung stellen.

leserfragen@regio-m.de