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Erbschaft und Vorsorge Behindertentestament kann Betreuung regeln

22.02.2008, 04:56

Unser Kind ist behindert. Ich bin als Betreuerin bestellt, mein Mann ist Stellvertreter im Fall meiner Verhinderung. Wir haben gehört, dass wir ein " Behindertentestament " errichten sollten. Was ist das ? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Die Eltern behinderter Kinder sind in einer schwierigen Situation : Einerseits wollen sie ihren pfl egebedürftigen Kindern etwas zuwenden. Andererseits haben sie Angst davor, dass der Staat den Kindern alles nimmt, da die Unterbringungs- und sonstigen Betreuungskosten gewaltig sind.

Für solche Fälle wurde eine besondere Urkundsgestaltungen entwickelt. Damit kann erreicht werden, dass dem behinderten Kind zusätzliche Lebensqualität verschafft wird und gleichzeitig der Zugriff des Staates erschwert oder ausgeschlossen wird. Hier können nur Stichworte für die Ausgestaltung genannt werden : die Festlegung von Vorund Nacherbschaft ; die Aussetzung von aufschiebend bedingten Vermächtnissen und die Anordnung von Testamentsvollstreckung.

Leider ist die inhaltliche Ausgestaltung eines sogenannten " Behindertentestaments " außerordentlich schwierig, sehr vom Einzelfall abhängig und für den Laien kaum zu bewältigen. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Notar, der mit der Problematik vertraut ist und Ihnen eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung empfehlen kann.

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