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Rente in Ost und West

17.10.2007, 04:56

Ich habe meine Rentenansprüche in den alten Ländern erworben und erhalte eine entsprechende Altersrente. Erfolgt die jüngste Rentenanpassung für mich nun nach Ost- oder nach Westniveau ? Es antwortet Cathrin Prinzke, Deutsche Rentenversicherung.

Zum 1. Juli 2007 sind die Renten um 0, 54 Prozent in Ost wie in West angehoben worden. Nach der Erhöhung ergeben sich der neue aktuelle Rentenwert ( West ) von 26, 27 Euro ( vorher 26, 13 Euro ) und der neue aktuelle Rentenwert ( Ost ) von 23, 09 Euro ( vorher 22, 97 Euro ). Der aktuelle Rentenwert ist Berechnungsgrundlage für die individuelle Rentenhöhe.

Sind die Rentenansprüche in den alten Bundesländern erworben worden, werden die persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rentenanpassung erfolgt dann mit den Prozentpunkten West. Der Wohnsitz hat keine Auswirkung auf die Rentenanpassung. Sind sowohl Entgeltpunkte in West wie in Ost erworben worden, erfolgt die Rentenanpassung entsprechend den jeweiligen Prozentsätzen.

Der Wohnsitz hat aber Auswirkungen bei der Einkommensanrechnung der Hinterbliebenenrenten. Die Bestimmung des Freibetrages erfolgt je nach Wohnsitz nach Ost und West. Auch bei der Anrechnung der Unfallrente erfolgt die Bestimmung des Grundfreibetrages nach dem Wohnsitz.