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Familie nach Tod der Mutter informieren?

26.10.2007, 04:56

Ich pflege seit Jahren meine Mutter. Zu den Geschwistern gibt es keinen Kontakt. Bin ich verpfl ichtet, meine Geschwister über den Tod der Mutter in Kenntnis zu setzen ? Muss ich Hausrat oder Möbel aufbewahren, falls meine Geschwister später daraus Ansprüche erheben wollen ? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt :

Jedenfalls dem Standesamt ist der Todesfall unverzüglich anzuzeigen ; dies wird in der Regel durch Bestattungsinstitute übernommen. Sollten Sie ein Testament Ihrer Mutter verwahren oder fi nden, müssen Sie dieses an das Nachlassgericht abliefern. Bestehen Lebens- oder Unfallversicherungen, sind häufig Fristen für die Benachrichtigung des Versicherers zu beachten.

Ob Sie darüber hinaus nahe Angehörige vom Todesfall verständigen sollten, ist eine sittliche Frage. Eine Rechtspfl icht existiert insoweit nicht. Eine Benachrichtigung naher Angehöriger kann aber durchaus in Ihrem Interesse liegen : Pfl ichtteilansprüche verjähren beispielsweise erst drei Jahre nach Kenntnis des Berechtigten vom Erbfall und von seinem Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge. Wer Erbe Ihrer Mutter ist, ergibt sich, sofern vorhanden, aus einem Testament oder Erbvertrag oder aus der gesetzlichen Erbfolge. Über Nachlassgegenstände darf grundsätzlich nur der Erbe ( mehrere gemeinschaftlich ) verfügen. Nur als Alleinerbe dürften Sie daher über den Verbleib des Hausrates allein entscheiden. Selbst als Alleinerbe müssten Sie dann den Pfl ichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Mutter geben.