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Bestimmungen für Reisen mit Haustieren ins Ausland

10.07.2007, 04:56

Was ist zu beachten, wenn das Haustier mit in den Urlaub fährt ?

Es antwortet Tierarzt Dr. Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt : Es ist zu unterscheiden zwischen Reisen in Länder der Europäischen Union ( EU ) und Nicht-EULänder. Für private Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen gilt, dass diese mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein müssen. Zudem ist es nötig, dass sie über eine gültige Tollwut-Impfung und den EU-Heimtierausweis verfügen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei Auslandsreisen einen Maulkorb und eine Leine mitzunehmen, da in einigen Ländern eine generelle Maulkorbpfl icht gilt.

Für Reisen nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich von Großbritannien ist es darüber hinaus erforderlich, die Wirksamkeit der Tollwut-Impfung durch eine serologische Kontrolle nachzuweisen und die Tiere kurz vor der Einreise gegen Bandwürmer und Zecken zu behandeln. Zeckenund Wurmprophylaxe müssen von einem Tierarzt bestätigt werden. Für diese Länder ist übrigens die Kennzeichnung durch einen Chip zwingend vorgeschrieben.

Bei Reisen in Nicht-EULänder gelten länderspezifi sch unterschiedliche Bestimmungen. Auskunft über die jeweiligen Einreisebestimmungen geben die Konsulate oder Botschaften dieser Länder.

Generell ist es ratsam, Tiere, die mit in den Urlaub genommen werden, komplett zu impfen und insbesondere die Wirksamkeit der Impfung gegen Tollwut durch eine Blutuntersuchung überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Blutuntersuchung ist durch den Tierarzt in den Heimtierpass einzutragen.

Wer ein Tier aus einem Nicht-EU-Land einführen will, muss ebenfalls die Kennzeichnungspfl icht ( mit einem Mikrochip ), die Tollwut-Impfung und den Blutnachweis vorweisen. Weiterhin wird für diese Tiere eine Veterinärbescheinigung gefordert, die im Herkunftsland von einem amtlichen Tierarzt ausgestellt wurde. Ein Tier aus einem EU-Land kann dagegen leichter mit nach Deutschland genommen werde. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Ausreise. ( ukl )

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