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Müssen private Bauhelfer angemeldet werden?

31.07.2007, 04:55

Frage : Wir haben uns ein altes Haus gekauft und wollen es in Kürze entkernen und wieder neu aufbauen. Arbeitskollegen, Freunde und Verwandte haben ihre Hilfe zugesagt. Müssen sie speziell versichert sein ? Es antwortet Versicherungsexpertin Ingrid Laue.

Helfen Arbeitskollegen, Freunde und Verwandte beim Hausbau, muss der Bauherr innerhalb einer Woche nach Baubeginn die Arbeiten gegenüber der Berufsgenossenschaft Bau anmelden – unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Dafür genügt eine Postkarte mit Angabe des Bauobjekts, Baubeginn, Wohnadresse und Baustellenanschrift.

Daraufhin wird ein Meldebogen zugeschickt, in denen die Helfer namentlich aufzuführen sind. Die Beiträge sind regional verschieden. Pro Arbeitsstunde und Helfer ist mit etwa 1, 50 bis 1, 80 Euro zu rech-nen. Die Beiträge entfallen allerdings bei Gefälligkeitsleistungen und wenn der Bauherr öffentliche Mittel erhält. Dann sind die öffentlichen Unfallkassen zuständig.

Eine Meldepfl icht entfällt grundsätzlich immer dann, wenn die Helfer zusammen nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld : 100 bis 2 500 Euro. Die Helfer sind gesetzlich unfallversichert, auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst. Der Bauherr und seine Frau gelten als Unternehmer und haben diesen gesetzlichen Schutz nicht. Sie sollten eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

leserfragen@regio-m.de