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Blinden- und Behindertenware Haustürgeschäfte in der Weihnachtszeit

07.12.2006, 04:51

Frage : In der vergangenen Woche standen zweimal junge Menschen vor meiner Tür und boten mir Behindertenware mit dem Hinweis auf den karitativen Beitrag beim Kauf dieser Dinge an. Wie kann ich sicher sein, dass der Erlös tatsächlich Behinderten zukommt ? Es antwortet Lothar Schirmer von der Kripo-Beratungsstelle Magdeburg.

Der Verkauf an der Haustür boomt in der Vorweihnachtszeit, und nicht selten wird bewusst die Weihnachtsstimmung ausgenutzt und an die Mildtätigkeit der Leute appelliert. Die Angebote gehen von Weihnachtskarten, Weihnachtskränzen für die Wohnungstür, handgearbeiteten Strickwaren, über Blindenseife bis hin zu Blindenkosmetik. Hinter dem Verkauf stehen oft Geschäftsleute, die zu Billigpreisen Waren einkaufen und sie von Behinderten zu überteuerten Preisen vertreiben lassen. Behindertenware wird nie an der Haustür verkauft, sondern nur in speziellen Werkstätten oder Geschäften.

Anders sieht es bei Blindenware aus. Hierbei handelt es sich meist um Bürsten, Besen, Matten, kunstgewerbliche Töpfer- und Keramikwaren, Flecht-, Web-, Strick-, Knüpf- und Häkelwaren oder Federwäscheklammern.

Vertrieben werden diese Artikel durch Verkäufer, die sich mit einem Blindenwarenvertriebsausweis ausweisen können. Er ist mit einem Stempel versehen, der zwei Hände zeigt, die nach einer stilisierten Sonne greifen. Im Stempel ist der Städtenamen und die Nummer der Blindenwerkstatt verzeichnet. Sie sollten sich zu diesem Dokument zusätzlich den Bundespersonalausweis des Verkäufers zeigen lassen. Kann er sich nicht ausweisen oder behauptet er, Behindertenware zu verkaufen, verständigen Sie umgehend die Polizei. ( rgm )