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Handy Muss ich die Rechnung der Diebe bezahlen?

24.11.2006, 04:51

Leserfrage : Mein Handy wurde mir gestohlen. Als ich es bemerkte, habe ich die Nummer sofort sperren lassen. Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Diebe zwischenzeitlich damit telefoniert haben ? Es antwortet Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

Zehntausende Handys werden jährlich bundesweit gestohlen. Für den Betroffenen kann dies teuer werden, denn bis zum Eingang der Sperrmeldung beim Netzbetreiber / Serviceprovider gehen die Anbieter davon aus, dass alle Telefonate vom Handybesitzer geführt worden sind. Somit muss der Besitzer die Gespräche auch bezahlen und die Rechnung begleichen.

Theoretisch könnte sich der Handybesitzer dieses Geld vom Dieb zurückholen. Das setzt allerdings voraus, dass der Dieb auch tatsächlich gefunden wird und gegen ihn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde. Um Telefonkosten durch missbräuchliches Benutzen zu vermeiden oder in Grenzen zu halten, sollte deshalb nach einem Diebstahl so schnell wie möglich eine Sperrung der Sim-Karte veranlasst werden. Bei telefonischer Sperrmeldung sollte vorsichtshalber ein Zeuge hinzugezogen werden, um bei Streitigkeiten den Sperrzeitpunkt nachweisen zu können.

Ratsam ist es, dass sich jeder Handybesitzer für den Fall der Fälle bei seinem Mobilfunk-Betreiber nach der Sperrruf- oder Faxnummer erkundigt. Ebenso wie der Personalausweis sollte diese Nummer immer mit sich getragen werden. Zudem empfiehlt es sich, die Nummer auch zu Hause an einem festen Punkt zu hinterlegen – falls neben dem Handy auch die Papiere gestohlen wurden. ( ukl )

leserfragen@regio-m.de