1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Unentgeltlich zur Einarbeitung fahren?

Nebentätigkeit Unentgeltlich zur Einarbeitung fahren?

24.10.2006, 04:51

Frage : Ich habe mündlich die Zusage für eine Nebentätigkeit erhalten. Jetzt soll ich zwei Wochen vor Arbeitsbeginn unentgeltlich in einen anderen Ort zur Einarbeitung fahren. Auch die Fahrtkosten muss ich selber übernehmen. Ist das rechtens ? Es antwortet Heye de Buhr, Landesrechtsschutzleiter bei ver. di in Sachsen-Anhalt.

Bei einer Nebentätigkeit ist es nicht üblich, dass die Einarbeitung auf eigene Kosten geschieht. Es ist daher denkbar, dass es sich um eine Nebentätigkeit auf freiberuflicher Basis und nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses handelt. Diese Frage ist aber ohne Prüfung der Unterlagen pauschal nicht zu beantworten.

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit eine Erwerbstätigkeit, die neben einer hauptberufl ichen Beschäftigung ausgeübt wird. Es stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob hier eine Genehmigung oder Information des Arbeitgebers der Hauptbeschäftigung erforderlich ist. Dies ist dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag zu entnehmen.

Eine Einschränkung der Nebenbeschäftigung ist nur bei einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers möglich. Ein berechtigtes interesse besteht immer dann, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt wird – etwa durch Nachtarbeit, besonders anstrengende Arbeit, eine rufschädigende Tätigkeit – oder der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich seines Hauptarbeitgebers tätig wird. ( ukl )

leserfragen@ regio-m.de