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Erbrecht Wie schlägt man eine Erbschaft aus?

08.09.2006, 04:55

Frage : Was muss ich tun, wenn ich eine Erbschaft ausschlagen will ? Wem fällt mein Anteil dann zu ? Wie hoch sind die Kosten einer Erbausschlagung ? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Zunächst fällt die Erbschaft den gesetzlichen oder testamentarischen Erben kraft Gesetzes oder aufgrund eines Testaments zu ; eine besondere Annahme ist hierfür nicht erforderlich. Wer das Erbe nicht antreten will, muss die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen.

Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung beim Nachlassgericht oder beim Notar. Hierfür hat der Erbe sechs Wochen Zeit, danach kann er die Erbschaft nicht mehr ausschlagen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem er davon Kenntnis erlangt hat, dass er Erbe wird.

Eine Ausschlagung kommt in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist oder der Erbe aus anderen Gründen die Erbschaft nicht antreten möchte. Der " ausgeschlagene " Erbteil kann unterschiedlichen Personen zustehen. Sind zum Beispiel in einem Testament Ersatzerben bestimmt, so erhalten diese den Erbteil, ansonsten bleibt es bei der gesetzlichen Erbfolge. Anstelle des Ausschlagenden treten, soweit vorhanden, seine Abkömmlinge nach Stämmen.

Vorsicht ist immer dann geboten, wenn ausgeschlagen werden soll, um anderen Personen das Erbe zukommen zu lassen. In derartigen Fällen ist dringend eine Beratung bei einem Notar zu empfehlen, um das gewünschte Ergebnis herbeizuführen.

Die Kosten einer Erbausschlagung beim Notar sind sehr gering und richten sich nach dem anteiligen Reinvermögen der Erbschaft. Im Regelfall, zum Beispiel bei Überschuldung des Nachlasses, fällt die Mindestgebühr in Höhe von zehn Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen an. ( rgm )

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