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Arbeitsrecht Nach befristeter Rente wieder Anspruch auf Job?

07.09.2006, 04:55

Frage : Was passiert mit meinem gültigen Arbeitsvertrag in der Zeit, in der ich eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehe ? Habe ich nach der befristeten Rente weiter einen Anspruch auf meine Arbeit ? Es antwortet Heye de Buhr von der Landesrechtsstelle des ver. di-Landesbezirks Sachsen-Anhalt.

Der Arbeitsvertrag wird durch die befristete Erwerbsminderungsrente nicht berührt – es sei denn, ein zuständiger Tarifvertrag trifft eine besondere Regelung. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern in der Zeit der Erwerbsminderungsrente keinen Lohn zahlen, schließlich geht der Arbeitnehmer auch nicht seiner Arbeit nach.

Nach Beendigung der Erwerbsminderungsrente ist der Arbeitgeber verpfl ichtet, dem Arbeitnehmer entsprechend den konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Es muss daher nicht notwendigerweise der gleiche Arbeitsplatz sein, auf dem der Arbeitnehmer vorher beschäftigt war. Außerdem ist mit der Erwerbsminderungsrente kein Kündigungsschutz verbunden. Der Arbeitgeber kann daher durchaus eine Kündigung aussprechen, zum Beispiel aus krankheitsbedingten Gründen. Ob die Kündigung letztendlich erfolgreich ist, wäre im Einzelfall durch die Arbeitsgerichte zu entscheiden – wenn der Arbeitnehmer beispielsweise eine Kündigungsschutzklage erhebt. Wenn über die Erwerbsminderung hinaus auch eine Schwerbehinderung besteht, bedarf eine Kündigung auch der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX ). ( ukl )

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