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Rechtsberatung Vereinfachte Scheidung auch mit Hilfe eines Notars

01.08.2006, 04:56

Frage : Ich habe gehört, dass bei einer künftig möglichen Scheidung ohne Anwalt keine Rechtsberatung mehr stattfi ndet und Notare keine Berechnung von Ehegattenunterhalt vornehmen. Stimmt das ? Es antwortet Notar Joachim Schneider-Slowig von der Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Nein. Die in das vereinfachte Scheidungsverfahren eingebundenen Notare sind unabhängige und unparteiische Organe der Rechtspfl ege. Sie müssen alle Beteiligten gleichermaßen über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen belehren.

Die notarielle Belehrung unterscheidet sich damit von einer anwaltlichen Beratung. Ein Anwalt muss einseitig die Interessen seines Mandanten wahren. Wenn ein Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt betrieben wird, führt dies zwangsläufig zu einer Waffenungleichheit und strukturellen Unterlegenheit des nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten. Beauftragt dieser dann seinerseits ebenfalls einen Rechtsanwalt, macht dies die Scheidung teurer und streitanfälliger, da jeder Anwalt versuchen wird, das für seinen Mandanten Beste herauszuholen. Es gibt aber auch Fälle, in denen beide Ehegatten sich über das Scheitern

ihrer Ehe ebenso einig sind, wie über die für ihre Lebenssituation

akzeptablen Scheidungsfolgen. Es gibt Fälle, in denen Ehegatten daher nach einem kostengünstigen, einvernehmlichen und schnellen Weg aus ihrer Ehe suchen. Hierauf zielt des künftige vereinfachte Scheidungsverfahren ab, das sich derzeit allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren befi ndet.

Für die Notare ist das keine neue Aufgabe. Bereits jetzt beurkunden Notare Scheidungsfolgenvereinbarungen, um eine zügige einvernehmliche Scheidung bereits nach einem Jahr Getrenntleben zu ermöglichen. Verbraucher können auch in Zukunft im vereinfachten Scheidungsverfahren einen Anwalt hinzuziehen ; sie werden aber nicht mehr von Gesetzes wegen dazu gezwungen. ( rgm )

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