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Recht bei Kauf und Reklamation Wie tauscht man Katalogware richtig um?

10.07.2006, 04:56

Frage : Wie tausche ich im Katalog bestellte Ware bei Mängeln richtig um ? Welche Fristen sind hier gültig ? Es antwortet Rechtsanwalt Jens Dohmgoergen, Justitiar beim Bundesverband des Deutschen Versandhandels e. V.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden mangelfreie Ware zu liefern. Sollte trotzdem etwas fehlerhaft sein, muss der Verkäufer dafür einstehen. Hierbei wird von der so genannten Mängelhaftung gesprochen. Sie darf nicht mit einer Haltbarkeitsgarantie verwechselt werden.

Die Gewährleistungspflicht beim Verkauf von Neuware von einem Unternehmen an einen Verbraucher ( Verbrauchsgüterkauf ) beträgt zwei Jahre und kann nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Manchmal gewähren die Händler sogar freiwillig längere Fristen. Beim Verkauf von gebrauchten Gütern von einem Unternehmer an einen Verbraucher kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden.

Während der ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware an den Kunden geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss dem Käufer das Gegenteil beweisen und trägt das Beweisrisiko. Erst nach sechs Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Fehler nicht erst im Nachhinein entstand.

Hat die Ware einen Mangel, kann der Kunde vom Händler eine Nacherfüllung verlangen - also wahlweise die Beseitigung des Mangels oder die mangelfreie Neulieferung. Allerdings kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Händler ist dann zur Neulieferung berechtigt.

Scheitert die Nacherfüllung, weil beim zweiten Versuch der Fehler nicht behoben wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, vom Kauf zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Sollte ein Artikel defekt oder beschädigt geliefert werden, ist die Abwicklung ganz einfach. Der Kunde sollte sich so schnell wie möglich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und die Einzelheiten der Rücksendung der Ware besprechen. Wichtig : Die Rücksendung ist in diesem Fall für den Kunden immer kostenlos möglich. In der Regel schickt der Versandhändler dem Kunden dazu einen Rücksendeaufkleber, mit dem das Porto für den Rücktransport bereits übernommen wurde.

( ukl )

leserfragen@regio-m.de