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Aufsichtspflicht Jede halbe Stunde nach Sechsjährigem schauen

28.07.2006, 04:56

Frage : Jeder kennt die Schilder an Baustellen oder leer stehenden Häusern : Was aber verbirgt sich wirklich dahinter und wann haften Eltern für ihre Kinder ?

Es antwortet Christel Hahne, Rechtsanwältin aus Magdeburg : Eltern haften nur dann für Schäden, die das Kind einem Dritten zufügt, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Grundsätzlich haben Eltern kraft Gesetzes ihre minderjährigen Kinder zu beaufsichtigen. Das heißt aber nicht, dass sie ihre Kinder keine Minute mehr außer Acht lassen dürfen. Der Umfang der Aufsichtspfl icht über Kinder bestimmt sich nach dem Alter, dem Entwicklungsstand, der Zuverlässigkeit und dem Charakter des Kindes. Je jünger das Kind, desto engmaschiger ist es zu beaufsichtigen.

Mit zunehmendem Alter dürfen die Intervalle, in denen das Kind auch unbeobachtet spielt, größer werden. Denn dem Kind soll entsprechend seines Alters und Entwicklungsstandes ein Freiraum zur Entwicklung der Selbständigkeit geschaffen werden, so sieht es auch der Gesetzgeber. Daher verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn sie ein normal entwickeltes bisher zuverlässiges vierjähriges Kind zehn bis fünfzehn Minuten außer Acht lassen. Bei sechsjährigen Kindern reichen bereits Überwachungsintervalle von dreißig Minuten und mehr.

Bei einem knapp neunjährigem Kind ist der Aufsichtspflicht Genüge getan, wenn sich die Eltern über das Tun und Treiben des Kindes in groben Zügen vergewissern. Sollte das Kind innerhalb dieser Zeit einem Dritten einen Schaden zufügen, können die Eltern also nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Kind dem Entwicklungsstand seiner Altersgenossen entspricht und bisher nicht verhaltensauffällig war.

Tipp : Gerade für Familien ist es wichtig, über eine Haftpfl ichtversicherung zu verfügen. Über diese Versicherung können auch Schäden, die Kinder anderen Personen zufügen, erstattet werden. ( ukl )

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