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Gesundheit Gibt es neue Gesetze zur Patientenverfügung?

07.06.2006, 04:56

Frage : Ein Vertreter wollte mich am Telefon zu einer Patientenverfügung überreden. Stimmt es, dass es eine gesetzliche Änderung für Patientenverfügungen gibt ? Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten ? Es antwortet Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V ..

Die Behauptung des Vertreters ist eindeutig falsch. Sie stellt nur einen Vorwand dar, um insbesondere ältere Menschen zu unseriösen Vertragsabschlüssen zu veranlassen.

Grundsätzlich kann jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten, in der er keine Wünsche frei äußern oder Entscheidungen selbständig treffen kann. Wer für diesen Fall vorsorgen will, kann vorab entsprechende Vollmachten und Verfügungen aufsetzen : Das sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Dabei handelt es sich jeweils um Regelungen, die zu Lebzeiten von Bedeutung sind. Dafür die Dienste dubioser Firmen, die letztlich nur Geld verdienen wollen, in Anspruch zu nehmen, ist keineswegs nötig.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Versorgung. Mit ihr können Verbraucher den behandelnden Ärzten Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer und - gen machen, wenn sie sich selbst in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können. Hierin kann festgelegt werden, welche Behandlungen bei einer Erkrankung durchgeführt, aber auch welche auf keinen Fall angewendet werden sollen.

Vorgaben einer Patientenverfügung sind für Ärzte und Krankenschwestern nicht immer verbindlich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung nicht isoliert stehen zu lassen, sondern mit einer Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung zu verbinden. Auf diese Weise kann bewirkt werden, dass Personen des Vertrauens rechtlich in die Lage versetzt werden, die eigenen Wünsche umzusetzen und Entscheidungen in gewolltem Sinne zu treffen. ( ukl )

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