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Rentenversicherung Weiter arbeiten trotz Rentenbeginns?

10.05.2006, 04:55

Frage : Im Juni beginnt meine Altersrente. Ich werde in Absprache mit meinem Arbeitgeber aber noch bis zum Jahresende weiter arbeiten. Hat das Auswirkungen auf meine Rentenzahlungen ? Und : Muss ich die Rentenversicherung darüber informieren ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Auskunfts- und Beratungsstelle Magdeburg der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Ein Hinzuverdienst hat keine Auswirkungen auf die Zahlung einer Altersrente ab dem 65. Lebensjahr. Die Deutsche Rentenversicherung muss daher auch nicht darüber informiert werden. Die Rente wird bereits gezahlt, auch wenn ein Rentner nach seinem 65. Geburtstag noch weiter arbeitet.

Wird die Altersrente nach dem 65. Lebensjahr trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der so genannte ZugangsfaktorfürEntgeltpunkte für jeden Kalendermonat der Nichtinanspruchnahme. Empfehlenswert ist es, sich hinsichtlich der günstigsten Möglichkeit beraten zu lassen. Wurde das 65. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet, müssen die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Hier gilt, dass die Deutsche Rentenversicherung auch über jede Tätigkeit informiert werden muss. Ein monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 350 Euro hat keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung. Wird diese Grenze überschritten, muss die Rentenversicherung allerdings überprüfen, ob die Rente aufgrund des Zuverdiensts nur als Teilrente gezahlt werden kann. Unter Umständen kann die Rente sogar ganz entfallen. Wurde die Rentenzahlung einmal reduziert oder eingestellt und hat sich der Zuverdienst geändert, kann die Rente erst nach einer erneuten Antragstellung wieder in vollem Umfang gezahlt werden. ( ukl )

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