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Nach BGH-Urteil Sind Mieter weiterhin zur Renovierung verpfl ichtet?

05.05.2006, 04:56

Ich habe von einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört, nach dem Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen hinfällig werden. Stimmt das ? Es antwortet Dr. Holger Neumann, Landespräsident von Haus & Grund Sachsen-Anhalt e. V .:

Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH ) zu Schönheitsreparaturen vom 5. April 2006 ( Az .: VIII ZR 178 / 05 ) bedeutet keine grundsätzliche Wandlung der Rechtsauffassung des höchsten deutschen Gerichtes. Die Auffassung, dass damit sämtliche Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen hinfällig werden, ist nicht richtig.

Bereits seit längerer Zeit vertritt das höchste deutsche Gericht die Auffassung, dass starre Renovierungsklauseln unwirksam sind. Denn einen Mieter nur auf Grund einer Frist zur Renovierung zu verpflichten, obwohl die Räume trotzdem noch in tadellosem Zustand sind, benachteiligt den Mieter tatsächlich unangemessen.

StarreRenovierungsfristen sind unzulässig. Sie müssen in der Formulierung relativiert sein, wie zum Beispiel mit Begriffen wie " in der Regel ", " im Allgemeinen " oder ähnlichen Wendungen. Dann ist auch für den Mieter erkennbar, dass er einem Renovierungsanspruch des Vermieters, der rechtsmissbräuchlich ist, eigene Argumente entgegensetzenkann.

Im vorliegenden Fall hatte der BGH über eine zusammen gesetzte Klausel zu urteilen. Die erste Klausel enthielt die Verpflichtung zur Renovierung nach starren Renovierungsfristen, die zweite war eine sogenannte " Quotenklausel ", die der BGH in mehreren Urteilen für rechtswirksam erklärt hat.

Hier geht es darum, dass, wenn die üblichen Renovierungsfristen noch nicht erreicht sind, der Mieter einen anteiligen Betrag zu leisten hat oder die Wohnung selbst renovieren kann.

Der BGH stellte fest, dass, wenn sich die Quotenklausel auf eine unwirksame Renovierungsklausel mit starren Fristen bezieht, die Gesamtformulierung über Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Allerdings : Quotenklauseln, die sich auf eine wirksame Renovierungsklausel beziehen, sind nach wie vor wirksam und rechtsgültig. Das Urteil im Wortlaut ist zu finden im Internet unter www. bundesgerichtshof. de. ( rgm )

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