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Schichtarbeit Lohnfortzahlung nur von Montag bis Freitag?

28.03.2006, 05:00

Frage : Je nach Schicht muss ich hin und wieder sieben Tage am Stück arbeiten – Sonnabend und Sonntag sind also Arbeitstage. Wenn ich krank bin, erfolgt dann die Krankschreibung auch für diese Tage. Der Arbeitgeber übernimmt die Lohnfortzahlung nur für Montag bis Freitag. Ist das richtig? Es antwortet Martina Perreng, Leiterin des Referats Individualarbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Erkrankung eines Mitarbeiters auch das Arbeitsentgelt fortzuzahlen hat. Maßgebend dafür ist die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers und das ihm zustehende Gehalt. Anders ausgedrückt : Der kranke Arbeitnehmer wird bezüglich der Bezahlung so behandelt, als wenn er seiner Arbeit nachgegangen wäre. Hätte der Arbeitnehmer am Sonnabend und Sonntag arbeiten müssen, dann steht ihm in diesem Fall auch der Lohn für diese beiden Tage zu, wenn er krank geschrieben war. Hätte er dagegen in der fraglichen Woche nicht am Wochenende, sondern beispielsweise nur an drei Tagen arbeiten müssen, hat er auch nur für diese Tage Anspruch auf die Lohnfortzahlung – selbst wenn sein Krankenschein auch über die ganze Woche geht.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten nur in den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung ihr gewohntes Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Danach zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen das so genannte Krankengeld. ( ukl )

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