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Mietrecht Einheitliche Schließzeit für Mehrfamilienhäuser?

23.03.2006, 05:00

Frage : Gibt es eine feste Regel, die vorschreibt, ab wann eine Haustür in Mehrfamilienhäusern verschlossen sein muss? Es antwortet Rechtsanwältin Ellen Schultz, Vizepräsidentin des Deutschen Mieterbundes und Vorsitzende des Mieterbundes Sachsen-Anhalt.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die bundeseinheitlich für das Verschließen der Haustüren gilt. Grundsätzlich sind derartige Fragen in der Hausordnung geregelt, die das Zusammenleben der Mietparteien in einem Haus gewährleisten soll.

Die Hausordnungen enthalten nicht nur Regelungen für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, sondern auch Bestimmungen zum Schutz der Mieter. In den meisten Fällen ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ein Blick in die Hausordnung kann also auch Aufschluss über die individuellen Regelungen zum Verschließen der Haustür geben.

Die Hausordnung kann von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden. Keiner der Mieter darf eine andere Richtlinie aufstellen, als sie in der Hausordnung enthalten ist. Bei Unstimmigkeiten sollte daher der Vermieter hinzugezogen werden.

Zunächst sollten die Mieter untereinander aber das Gespräch suchen, um sich über die Zeiten für das Abschließen der Haustür zu einigen. Allgemein gibt es nichts dagegen einzuwenden, dass die Haustür abends verschlossen wird – auch wenn die noch vielfach praktizierte Verfahrensweise, die Tür im Winter bereits gegen 19 Uhr und im Sommer gegen 22 Uhr abzuschließen, nicht mehr dem Stand der heutigen Zeit entspricht. ( ukl )

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