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Kranke Arbeitnehmer Den Chef über die Rückkehr informieren?

07.02.2006, 05:00

Frage : Müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber mitteilen, wann sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren oder gilt das Enddatum auf dem Krankenschein automatisch als Termin für die Rückkehr ?

Es antwortet Rechtsanwalt Georg Jäger aus Magdeburg : Eine solche Mitteilung ist aus gesetzlicher Sicht nicht erforderlich. Dennoch ist es in der Praxis allein der Fairness halber ratsam, den Arbeitgeber bei einer Krankschreibung über die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu informieren. So hat auch der Arbeitgeber einen besseren Planungsspielraum.

Der Krankenschein ist lediglich der Nachweis über eine Arbeitsunfähigkeit. Er ist erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage andauert. Die Bescheinigung ist unverzüglich – spätestens aber am Tag nach dem Arztbesuch – vorzulegen. Auf individuelles Verlangen des Arbeitgebers ist ein Krankenschein aber auch bereits bei kürzerer Dauer vorzulegen. Neben dem Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit geht aus dem Krankenschein auch die Dauer der Krankschreibung hervor. Ist in dieser Zeit keine Genesung eingetreten, so muss dem Arbeitgeber ein neuer Krankenschein vorgelegt werden.

Geschieht dies nicht, rechnet der Arbeitgeber mit der Rückkehr seines Mitarbeiters an den Arbeitsplatz. Theoretisch ist aber auch noch am Tag nach dem ausgewiesenen Ende mit einem Folgekrankenschein zu rechnen. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist daher eine Information des Arbeitgebers empfehlenswert. ( ukl )

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