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Arbeitsrecht Fristen für Abmahnung?

29.12.2005, 04:55

Frage : Innerhalb welcher Fristen muss eine schriftliche Abmahnung erteilt werden ?

Es antwortet Andreas Nüsser, Rechtsanwalt aus Wernigerode : Die Erteilung einer Abmahnung ist nicht fristgebunden. Grundsätzlich ist eine Abmahnung selbst nach sechs Wochen noch möglich. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Abmahnung verwirken. Konnte sich der Arbeitnehmer etwa aufgrund der vergangenen Zeit und des Verhaltens seines Arbeitgebers darauf einstellen, dass der problematische Sachverhalt keine rechtlichen Folgen haben würde, ist die Möglichkeit einer Abmahnung verwirkt. Unabhängig davon werden die Wirkungen einer Abmahnung um so schwächer, je länger der Arbeitgeber damit wartet. Die dafür in Betracht kommenden Zeiträume werden in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt : Dort ist von vier Wochen und in Einzelfällen auch noch darüber hinaus die Rede. Eine Abmahnung sollte aber möglichst immer umgehend erfolgen.

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