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Neuwagen Tipps nach dem Autokauf

Von der Zulassung bis zur ersten Inspektion: Nach dem Kauf eines Fahrzeugs muss einiges beachtet werden.

14.08.2017, 23:01

Hamburg (dpa) l Einsteigen, starten, losfahren – wer sich einen Neuwagen gönnt, kann heute vom ersten Meter an mehr oder weniger normal Gas geben. „Grundsätzlich müssen neue Kraftfahrzeuge nicht mehr eingefahren werden“, sagt Wolfgang Radke vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Denn die Autos durchlaufen bereits im Werk einen sogenannten Testdurchlauf und erhalten außerdem vor der Auslieferung an den Käufer immer eine Ablieferungsdurchsicht.“ Dabei würden alle wesentlichen Punkte, wie bei einer Inspektion, geprüft und gegebenenfalls korrigiert.

Eine gewisse Einlaufphase jedoch haben manche Teile bei einem Neuwagen immer noch. „Die Einfahrstrecke liegt bei etwa 150 Kilometern“, sagt Eberhard Lang vom Tüv Süd. Zum Beispiel bei den Reifen, die im Neuzustand noch von einem Trennmittel umhüllt sind, das es erlaubt, den Reifen besser aus der Form zu lösen, in der er vulkanisiert wurde. Bis das Trennmittel durch den Alltagseinsatz heruntergefahren ist, sollten Autofahrer entsprechend vorsichtiger unterwegs sein.

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Auch bei den Bremsen rät Lang zur Vorsicht. Beläge und Scheiben müssten sich bei einem Neuwagen erst aufeinander einspielen. Erst dann können sie wirklich schnell verzögern und ließen sich dosiert einsetzen. „Bei Neuwagen ist aus diesem Grund eine vorausschauende Fahrweise ganz besonders wichtig.“ Dies gelte auch, wenn die Bremsanlage bei einem gebrauchten Fahrzeug generalüberholt wurde. Auch den Stoßdämpfern sollten Neuwagenbesitzer eine Anlaufphase eingestehen. Wenn das Fahrwerk anfangs gewisse Unebenheiten der Straße noch nicht ganz so sauber abfängt, sei dies nicht gleich ein Grund zur Beanstandung: „So wie die Schuhe eingelaufen, müssen manche Bauteile eingefahren werden.“

Doch bevor der Neuwagen überhaupt auf die Straße kann, gilt es, das Auto zuzulassen und die passende Versicherung zu finden. Wer die Wartezeit auf der Zulassungsstelle scheut und es bequem haben will, überlässt dies dem Autohaus. Günstiger jedoch ist es, das Fahrzeug selbst anzumelden.

In vielen Städten und Landkreisen können Autofahrer sich online ein Wunschkennzeichen reservieren lassen. Dadurch bleibt genug Zeit, sich die Kfz-Schilder übers Internet zu ordern, wo das Paar in der Standardgröße bereits ab circa 15 Euro bei diversen Anbietern erhältlich ist. Die Schildershops direkt bei den Zulassungsstellen verlangen in der Regel weit mehr als das Doppelte.

Inklusive der Anmeldegebühren kostet das Zulassen eines neuen Autos bei Landkreisen und Städten dann zwischen 50 und 70 Euro. Autohäuser oder auch freie Zulassungsdienste berechnen dafür etwa zwischen 120 und 150 Euro.

Unübersichtlicher wird es bei der Wahl der Versicherung. „Es gibt viele hundert Anbieter im Markt, dazu auch viele Online-Vergleichsportale“, sagt Radke. Er warnt jedoch davor, sich allein am Preis zu orientieren: „Die günstigsten Versicherungen müssen nicht immer die besten und leistungsfähigsten sein.“ Zudem berücksichtigen die gängigen Vergleichsportale nicht direkte Versicherungsangebote der Hersteller, die durchaus eine Alternative sein können: „In Verbindung mit einem Neuwagenkauf gibt es häufig sehr günstige Versicherungsangebote, die speziell auf bestimmte Käufergruppen, wie zum Beispiel junge Leute, zugeschnitten sind.“ Dies seien dann zum Beispiel Verträge, bei denen unabhängig von der Schadensfreiheitsklasse eine günstige Flatrate angeboten wird.

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Nahezu alle Hersteller bieten ihren Kunden zudem mittlerweile an, den Neuwagen online registrieren zu lassen. Was zunächst nach reinem Marketing aussieht, hat für den Kunden durchaus ganz praktische Vorteile. „Häufig können über diesen Weg auch schon Fehlerdiagnosen durchgeführt werden und, wenn notwendig, der Kunde zurück in die Werkstatt gerufen werden“, so Radke. Darüber hinaus würden die elektronischen Service-Assistenten auch schon eine automatische Unfallhilfe oder einen Diebstahl-Notfallservice anbieten.

Wird beim Neuwagen die erste Inspektion fällig, ist der Kunde nicht an das Autohaus gebunden, in dem der Wagen gekauft wurde. „Inspektionen müssen auch nicht zwingend bei einem zum Fabrikat gehörenden Händler durchgeführt werden“, sagt Radke. Hierunter würden auch nicht die Garantieansprüche leiden. „Allerdings muss die Inspektion nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.“ Er empfehle schon allein deshalb den Weg zum Vertragshändler, weil das Personal dort am besten auf den speziellen Fahrzeugtyp geschult sei. Alle vorgenommenen Arbeiten würden dann auch elektronisch dem Wagen zugeordnet, was bei einem eventuellen Garantie- oder Kulanzantrag von Vorteil sei.

Eine besondere äußere Pflege hingegen braucht ein fabrikneuer Wagen nicht. Sind die Autos für den Transport zum Händler in der Regel noch mit Schutzfolien ausgestattet, so werden sie für die Auslieferung noch einmal speziell aufpoliert. „Für Neuwagen gelten ansonsten keine anderen Pflegehinweise als für gebrauchte Fahrzeuge auch“, so Radke. „Es empfiehlt sich, den Lack regelmäßig mit Wachs zu behandeln, um eine Austrocknung zu verhindern.“ Bei Waschstraßen sollte man zudem auf Textilbürsten achten, die dem Lack weniger zusetzen.

Gegen den typischen Neuwagengeruch sollte viel gelüftet werden, empfiehlt der Tüv Süd. Denn häufig riechen die Ausdünstungen aus neuen Kunststoffteilen nicht nur unangenehm, sondern machen auch müde und beeinträchtigen so das Reaktionsvermögen.