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Höherer Steuerfreibetrag, mehr Rente und höhere Beitragsbemessungsgrenzen Das ändert sich im neuen Jahr

30.12.2013, 01:09

Magdeburg | Neues Jahr, neue Regeln: Am 1. Januar 2014 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten neuen Regeln im Steuer- und Sozialrecht.

STEUERRECHT

Grundfreibetrag: Arbeitnehmer werden geringfügig entlastet. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für Ledige von 8130 auf 8354 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 16.708 Euro.

Riester-Rente: Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird verbessert, die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") wird flexibler und einfacher. Vom 1. Januar an kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden. Dazu kann in mehr Fällen angespartes Kapital aus dem Vertrag entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

Freibeträge für Rentner: Rentner, die 2014 in den Ruhestand eintreten, errechnet sich der lebenslange Rentenfreibetag nur noch aus 32 Prozent der Jahresrente. Ob Betroffene tatsächlich der Einkommenssteuer unterliegen, muss individuell ermittelt werden. Faustformel: Wer ab 2014 Rente bezieht und darüber hinaus keine weiteren Einkünfte hat, kann ab einer Monatsrente von 1230 Euro der Steuerpflicht unterliegen.

Tabaksteuer: Zum 1. Januar tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft - was Hersteller womöglich an die Verbraucher weiterreichen. Dann würde eine Packung Zigaretten (19 Stück) um 4 bis 8 Cent teurer werden, eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.

Grunderwerbsteuer: Immobilienkäufer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein müssen ab 1. Januar erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund sei die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.

Reisekostenrecht: Das steuerliche Reisekostenrecht wird vereinfacht. Die Neuregelungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen, Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- beziehungsweise Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt werden.

Ehrenamt: Bürokratische Hemmnisse bei gemeinnützigen Tätigkeiten werden abgebaut. So wird etwa die Bildung von Rücklagen flexibler.

Umsatzsteuer: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.

Steuerschlupflöcher: Bestimmte Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Mit dem "AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz" im Zuge der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Als neues Anlagevehikel wird die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Steuertricksereien sollen beseitigt werden.

SOZIALRECHT

Rente: Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekanntgegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

Beitragsbemessungsgrenzen: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen - sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung - müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.

Gesundheit: Zum 1. Januar wird Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit dem Lichtbild des Versicherten Pflicht. Die alte Krankenversichertenkarte verliert zum 31. Dezember ihre Gültigkeit. Wer die neue Karte noch nicht hat, wird trotzdem vom Arzt behandelt, muss allerdings innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Anderenfalls kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen.

VERBRAUCHERRECHT

Sepa: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa ("Single Euro Payments Area"). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal, ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

Honorarberatung: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1. August 2014 gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher häufiger auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren.

Prozesskostenhilfe: Das System der Prozesskostenhilfe wird neu geordnet. Sie ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Menschen, die vor Gericht ziehen. Angesichts gestiegener Ausgaben der Länder ändern sich die Vorgaben für die Bewilligung: Beispielsweise sollen die Gerichte genau klären, ob jemand wirklich Anspruch hat, bevor sie ihm die Leistung zugestehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder - unabhängig von Einkommen und Vermögen - vor Gericht ziehen kann.

Verwaiste Werke: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung zum Umgang mit "verwaisten Werken" mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50.000 Filme. Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden - deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können.