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Vor den Ferien sollte noch ein Blick auf den richtigen Versicherungsschutz geworfen werden Entspannt in den Winterurlaub

27.01.2014, 01:33

Die Winterferien stehen vor der Tür. Wer verreist, sollte nicht nur die richtige Kleidung dabei haben, sondern auch den notwendigen Versicherungsschutz. Im Fall der Fälle bewahrt das wenigstens vor einem finanziellen Reinfall. Ute Semkat von den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt gibt Ratschläge.

Tür zu, Urlaub kann beginnen. Egal, was zu Hause inzwischen passiert. Oder nicht?

Wer verreist, muss vorsorgen, dass in der Wohnung zuhause die Heizung oder Wasserleitung nicht einfriert. Die Heizung sollte darum mindestens auf Frostschutz eingestellt werden, bei starker Kälte höher. Das Abflussrohr des Wohnungsbalkons darf nicht durch Eis verstopft sein, weil für einen dadurch verursachten Wasserschaden sonst der Mieter zahlen muss.

Wenn sich der Schnee vor meinem Haus türmt, haben die Passanten eben Pech ...

Das kann teuer werden. Hausbesitzer müssen auch in Abwesenheit dafür sorgen, dass vor ihrem Grundstück regelmäßig Schnee geschippt und gestreut wird. Sonst haften sie dafür, wenn andere stürzen und sich verletzen. Das gilt auch für Mieter, wenn sie laut Mietvertrag Winterdienstpflichten vor dem Haus haben. Wer verreist, sollte einen Nachbarn bitten oder einen Hausmeisterdienst in Anspruch nehmen.

Ich bin ein Meister der Piste, mir ist noch nie etwas passiert.

Diesmal könnte es trotzdem schiefgehen. Dann hilft nur eine private Unfallversicherung. Sie gilt weltweit. Die meisten Versicherer zahlen schon bei einem Arm- oder Beinbruch. Falls es im schlimmsten Fall durch den Unfall zu dauerhaften Gesundheitsschäden kommt, lindert die Unfallversicherung wenigstens die hohen finanziellen Belastungen, die durch Invalidität oder Teilinvalidität entstehen können. Beim Wintersport ist nicht unwichtig, dass die private Unfallversicherung auch die oft beträchtlichen Kosten für Rettung und Bergung nach einem Unfall übernimmt. Aber wichtig: Wenn bei dem Unglück zu viel Alkohol im Spiel war, geht der Versicherungsschutz verloren.

Das war eng, fast hätte es einen Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer gegeben. Wer zahlt in diesem Fall?

Wer Schuld hat, der zahlt. Nicht nur für die kaputten Ski des anderen, sondern auch für Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Zum Glück gibt es dafür die private Haftpflichtversicherung, die für berechtigte Ansprüche des Geschädigten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme aufkommt. Die Police kann für die ganze Familie abgeschlossen werden. Wichtig für Auslandsurlauber ist, dass die Haftpflicht auch außerhalb Deutschlands gilt.

Zahnschmerzen, Grippe, Magenverstimmung - und das ausgerechnet im Auslandsurlaub!

Leider nicht immer vermeidbar. Deshalb sollte eine private Auslandsreise-Krankenversicherung mit im Gepäck sein, welche am Urlaubsort die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus sowie für Verband- und Heilmittel übernimmt.

Die deutschen Kassen erstatten häufig nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte, und das auch nur im EU-Raum und in Ländern, mit denen es Sozialversicherungsabkommen gibt. Außerdem muss der Kranke im Ausland vorab in bar zahlen.

Die Auslandsreise-Krankenpolice kommt auch dafür auf, wenn ein Rücktransport in die Heimat, etwa durch einen Ambulanzflug, medizinisch notwendig ist.