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Fragen und Antworten rund um die Entscheidung des Bundesgerichtshofes Das sollten Sie zum Thema Elternunterhalt wissen

13.02.2014, 01:23

Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

In der Regel geht es um Kosten für die Pflege. Laut dem aktuellen Pflegereport der Krankenkasse Barmer GEK lag der monatliche Eigenanteil in der stationären Pflege bei Pflegestufe III 2011 im Schnitt bei 1802 Euro. Die Einkünfte und das Vermögen vieler Rentner reichen häufig nicht aus. "Im Durchschnitt bleiben etwa 1000 Euro ungedeckt", erklärt Schausten. Diesen Betrag übernehmen zunächst die Sozialhilfeträger. "Doch dann schauen die Behörden, wie sie das Geld zurückbekommen und wenden sich an die Kinder."

Wer muss den Elternunterhalt zahlen?

Zahlen müssen meist Verwandte in gerader Linie, in der Regel also die Kinder. Geschwister, Cousins, Cousinen, Onkel und Tanten sind in der Seitenlinie verwandt und daher nicht unterhaltspflichtig. Bei Verheirateten wird der Partner in die Rechnung einbezogen und sitzt damit mit im Boot. "Hier spielt immer das Familieneinkommen eine Rolle", erklärt Schausten. Bei nicht verheirateten Paaren hingegen zählt nur das Einkommen des Kindes.

Wie wird die Höhe des Elternunterhaltes berechnet?

Die Sozialhilfeträger verlangen von den Kindern Auskunft über deren Einkommen und Vermögen. Aufgelistet werden zum Beispiel das berufliche Einkommen, aber auch Immobilienbesitz oder Kapitalvermögen. "Die Angaben müssen vollständig und richtig sein", sagt Schausten. Werden Einkünfte oder Vermögensteile verschwiegen, wird das in der Regel als Betrug gewertet. "Und der ist strafbar." Allerdings zählt nicht nur das Einkommen, auch Ausgaben werden berücksichtigt. Gegengerechnet werden zum Beispiel Miete, Unterhaltsverpflichtungen für eigene minderjährige Kinder, Kosten für den Immobilienkredit oder Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Wie viel Geld müssen Kinder aufbringen?

Ihr gesamtes Einkommen müssen Kinder nicht für den Elternunterhalt einsetzen. "Es gibt einen Selbstbehalt", erklärt Rechtsanwalt Schausten, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Für Verheiratete liegt dieser derzeit bei 2880 Euro monatlich, bei Alleinstehenden bei 1600 Euro. Auch eine selbst genutzte Immobilie muss in der Regel nicht verkauft werden. (dpa)